Zustell-Drohnen bereits im Alltagstest
Die Deutsche Post DHL testet erstmals unter Alltagsbedingungen den Einsatz von Drohnen für die Paketzustellung. Im Internet wird bereits scherzhaft zum „Tontaubenschießen mit Preisen“aufgerufen.
Zuerst hielt man die Pläne von Google und Amazon, Pakete zukünftig auch mittels unbemannter Flugkörper (sogenannter Drohnen) ferngesteuert zuzustellen, für einen PR-Gag. Nun outet sich auch die Deutsche Post und bestätigt den Start von Tests unter Alltagsbedingungen.
Bei dem Feldversuch wird ein „DHL-Paketkopter“in den kommenden Monaten Medikamente von der niedersächsischen HafenstadtNorden zu einer Apotheke auf derNordseeinsel Juist transportieren. Erste Testflüge mit dem unbemannten Kleinfluggerät fanden bereits erfolgreich statt, bestätigte kürzlich ein DHL-Sprecher der deutschen Nachrichtenagentur dpa. Einen einmaligen Probelauf für die Paketzustellung per Drohne hatte DHL, wie berichtet, bereits Ende 2013 mit einem Flug über den Rhein absolviert.
Die bei den Tests zum Einsatz kommenden Drohnen können kleinere Nutzlasten bis rund drei KilogrammGewicht transportieren. Ihre Reichweite beträgt laut Werksangaben höchstens 20 Kilometer.
Fluggeräte mit acht Rotoren
Bei den Drohnen handelt es sich zumeist um sogenannte Octocopter. Das sind Fluggeräte, die über eine symmetrische Anordnung von acht kleinen Rotoren verfügen. Diese Rotoren können mithilfe von Sensoren selbstständig eine stabile Fluglage, Flughöhe, Geschwindigkeit und Flugrichtung halten. Auch moderate Windböen und Funkunterbrechungen würden diese Drohnen „nicht vor unüberwindliche Hindernisse stellen und in der Regel nicht zum Absturz führen“, heißt es. Selbst bei Problemen könnten die Drohnen in der Regel selbsttätig in einen Notmodus schalten und zumindest eine sichere Landung vornehmen. Abgesehen von den technischen Möglichkeiten gibt es ein großes Pro- blem: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung von Drohnen als Logistiklösung im öffentlichen Bereich sind bislang nicht geklärt. Auch wird bezweifelt, dass der Einsatz zur Belieferung von Endkunden praktikabel sein könne: Die Drohnemüsse die Gegenstände schließlich koordiniert abliefern und dürfe sie nicht einfach abwerfen, geben Beobachter zu bedenken. Die benötigten Transportbehälter müssten darüber hinaus retourniert werden. Auch bestehe die Gefahr, dass Drohnen gezielt vom Himmel geholt werden: Im Internet wird bereits scherzhaft zum „Tontaubenschießen mit Preisen“aufgerufen. Denkbar sei der Einsatz der unbemannten Flugobjekte jedoch innerhalb eines Unternehmens. Bei dieser neuen Form des Werksverkehrs seien die Probleme im Bereich der Endkundenversorgung vernachlässigbar, so die Logistikexperten, da spezielle Landebereiche definiert werden können.