„Es ist im Islam verboten .
Eine Fatwa von mehr als 120 orthodoxen sunnitischen Imamen und Gelehrten aus der ganzen Welt liest den Anhängern des „Islamischen Staates“die Leviten.
Mehr als 120 islamische Gelehrte und Theologen haben auf das Vorgehen des selbst ernannten Kalifen Abu Bakr al-Baghdadi und des „Islamischen Staates“(IS) reagiert. Sie unterzeichneten eine Fatwa, ein Rechtsgutachten, in dem alBaghdadi und seine Ideologie auf das Schärfste verurteilt werden.
Die Unterzeichner zählen zur sunnitischen Orthodoxie. Unter ihnen finden sich zahlreiche Vertreter aus Ägypten, darunter Großmufti Scheich Shawqi Allam sowie hochrangige Gelehrte der renommierten Al-Azhar-Universität, der Mufti für Jerusalem und Palästina, ferner Imame und Theologen unter anderem aus den Arabischen Emiraten, Tunesien, Marokko, Tschad, Indonesien, Indien, Pakistan, dem Irak und dem Sudan sowie Theologen und Gelehrte aus der westlichen Welt. Aus Saudi-Arabien findet sich nur ein Unterzeichner der Fatwa.
Das Dokument setzt sich intensiv und detailliert mit der Islam-Interpretation des IS auseinander.
Es stützt sich vollständig aufAussagen und Handlungen der Anhänger des IS und ist in Arabisch verfasst.
Es gibt eine Zusammenfassung in 24 Thesen, die wir im Folgenden veröffentlichen. Dazu stellen wir einige Passagen aus der Fatwa selbst.
Die Übersetzung stammt vom Verein für islamische Bildung und interkulturellen Dialog.
Der gesamte Text ist unter madrasah.de zu lesen. „An Dr. Ibrahim Awwad al-Badri alias ,Abu Bakr al-Baghdadi‘. An die Kämpfer und Anhänger des selbst ernannten ,Islamischen Staates‘.
27. September 2014
1.
Es ist im Islam verboten, ohne die dafür jeweils notwendige Bildung und Kenntnis zu haben, Fatwas (Rechtsurteile) zu sprechen. Sogar diese Fatwasmüssen der islamischen Rechtstheorie, wie sie in den klassischen Texten dargelegt wurde, folgen.
Es ist ebenfalls verboten, einen Teil aus dem Koran oder eines Verses zu zitieren, ohne auf den gesamten Rest zu achten, was der Koran und die Hadithe über diese Angelegenheit lehren. Mit anderenWorten
„Gott sagt: ,Duübst nicht die Oberherrschaft über sie aus‘ (alĠasiyah, 88:22) und: ,Es gibt keinen Zwang im Glauben‘ (al-Baqarah, 2:256) und: ,Und wenn deinHerr wollte, würden fürwahr alle auf der Erde zusammen gläubig werden. Willst du etwa dieMenschen dazu zwingen, gläubig zu werden?‘ (Yunus, 10:99) und: ,Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein.‘ (al-Kahf, 18:29) und: ,Euch eure Religion und mir meine Religion.‘ (al-Kāfirūn, 109:6).
Es ist bekannt, dass der Vers ,Es gibt keinen Zwang im Glauben‘ nach der EroberungMekkas
gibt es strikt subjektive und objektive Vorbedingungen für Fatwas. Bei der Sprechung einer Fatwa, unter Verwendung des Korans, können nicht ,die Rosinen unter den Versen herausgepickt‘ werden, ohne Berücksichtigung des gesamten Korans und der Hadithe.
2.
Es ist im Islam vollkommen verboten, Recht zu sprechen, wenn die arabische Sprache nicht gemeistert wurde.
3.
Es ist im Islam verboten, Scharia-Angelegenheiten zu stark zu vereinfachen und festgelegte islamische Wissenschaften zu missachten.
4.
Es ist imIslam (den Gelehrten) gestattet, Meinungsverschiedenheiten über bestimmte Angelegenheiten zu haben, außer in all jenen, welche als die Fundamente der Religion gelten, die allen Muslimen bekannt seinmüssen.
5.
Es ist im Islam verboten, bei der Rechtsprechung die Wirklichkeit der Gegenwart zu missachten.
Zitiert: Was die Fatwa zu Zwang und Nötigung sagt
offenbart wurde. Ihr habtMenschen zur Annahme des Islams gezwungen, wie ihr auchMuslime zur Annahme eurer Ansichten gezwungen habt. Ihr habt jeden unter eurer Herrschaft Lebenden in allen Angelegenheiten, ob kleine oder große, sogar in jenen, in denen niemand zwischen demIndividuum und Gott steht, gezwungen. In al-Raqqa, Dir al-Zuru und anderenOrten unter eurer Herrschaft patrouillieren bewaffnete Truppen, die sich selbst alHisbah nennen, und befehlenMenschen Aufgaben, als wären sie von Gott erwählt, Seine Befehle durchzusetzen . . . es ist Zwang, Überfall und konstante, wahllose Einschüchterung.“ 6. 7.
Es ist im Islam verboten, Unschuldige zu töten. Es ist im Islam verboten, Sendboten, Botschafter und Diplomaten zu töten; somit ist es auch verboten, Journalisten und Entwicklungshelfer zu töten.
8.
Dschihad ist im Islam ein Verteidigungskrieg. Er ist ohne die rechten Gründe, die rechten Ziele und ohne das rechte Benehmen verboten.
9.
Es ist im Islam verboten, Menschen als Nichtmuslime zu bezeichnen, außer sie haben offenkundig den Unglauben kundgetan.
10.
Es ist im Islam verboten, Christen und allen „Schriftbesitzern“– in jeder erdenklichen Art – zu schaden oder sie zu missbrauchen.
11.
ten.
12.
Es ist eine Pflicht, die Jesiden als Schriftbesitzer zu erach- Die Wiedereinführung der Sklaverei ist im Islam verbo- ten. Sie wurde durch universellen Konsens aufgehoben.
13.
Es ist im Islam verboten, die Menschen zur Konvertierung zu zwingen.
14. 15.
Es ist im Islam verboten, Frauen ihre Rechte zu verwehren. Es ist im Islam verboten, Kindern ihre Rechte zu verwehren.
16.
Es ist im Islam verboten, rechtliche Bestrafungen sowie Körperstrafen ohne das korrekte Prozedere, welches Gerechtigkeit und Barmherzigkeit versichert, auszuführen.
17. 18. 19.
Es ist im Islam verboten, Menschen zu foltern. Es ist im Islam verboten, Tote zu entstellen. Es ist im Islam verboten, Gott – erhaben und makellos ist Er – böse Taten zuzuschreiben.
„Grund für den Dschihad ist das Kämpfen derMuslime gegen jene, die gegen sie kämpfen. Weder ist es das Kämpfen gegen friedlichGesinnte noch gegen jene, die nicht gegen sie vorgegangen sind. GottesWorte lauten: ,Erlaubnis zum Kampf ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht zugefügt wurde . . . nur weil sie sagen: Unser Herr ist Allah. Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen abgewehrt hätte, so wären fürwahr Bethäuser und Gebetsstätten zerstört worden, in denen Allahs Name häufig genannt wird.‘ (al-Hagg 22:39–40). Daher ist der 20. 21.
Es ist imIslam verboten, die Gräber und Gedenkstätten der Propheten zu zerstören. Bewaffneter Aufstand ist im Islam in jeglicher Hinsicht verboten, außer bei offenkundigem Unglauben des Herrschers und bei Verbot des Gebets.
22.
Es ist im Islam verboten, ohne den Konsens aller Muslime ein Kalifat zu behaupten.
23. 24.
Loyalität zur eigenen Nation ist imIslamgestattet. Nach dem Tod des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – verpflichtet der Islam niemanden, irgendwohin auszuwandern. Im Namen Gottes, des Allbarmherzigen, des Allgütigen. Preis sei Gott, dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem Siegel der Propheten und Gesandten.“
O-Ton Wann der Dschihad erlaubt ist
strick
Dschihad an das Fehlen von Sicherheit, den Raub der Religionsfreiheit oder den Betrug sowie das Vertreiben aus dem Land geknüpft. Diese Verse wurden offenbart, nachdem der Prophet –Frieden und Segen seien auf ihm – und seine Gefährten 13 Jahre lang Folter, Mord und Verfolgung durch die Götzendiener ausgesetzt waren. Sogibt es keinen offensiven und aggressiven Dschihad, nur weilMenschen einer anderen Religion angehören oder eine andereMeinung vertreten. Dies ist Ansicht des ImamAbuHanifah, des ImamMalik . . . und all der anderen Gelehrten, Ibn Taymīyah eingeschlossen, mit Ausnahme einiger der safitischen Schule.“