Heiraten wird erleichtert
Mit der Einführung eines elektronischen Registers für alle Staatsbürger erübrigen sich nicht nur Dokumentenmappen. Vor allem die Behördenwege werden kürzer.
Klingt sperrig, soll aber jedem Österreicher in Zukunft lästige Amtswege ersparen: das sogenannte Zentrale Personenstandsregister (ZPR), das am 1. November in Kraft treten wird. Damit werden die Grunddaten jedes Bürgers – von Geburt über Ehe, Scheidung, Namensänderung, Adoption bis zum Tod – in einem digitalen Portal zusammengeführt. „Künftig muss man nicht mehr mit seinen Dokumenten von Behörde zu Behörde gehen“, erläutert Walter Grosinger, der für das Innenministerium das Projekt begleitete.
Beispiel Hochzeit: Bisher waren drei Behördenwege notwendig. Neben dem Standesamt, bei dem die Eheschließung stattfand, mussten auch die Standesämter, bei denen die Frau bzw. der Mann geboren wurden, die Ehe beurkunden. Künftig werden diese Daten mit Eintragung im ZPR automatisch berichtigt und österreichweit können alle behördlichen Verwaltungseinrichtungen auf personenbezogene Grunddaten zugreifen.
Mussten etwa nach einem Umzug Meldebestätigungen bislang bei der zuständigen Bezirks- hauptmannschaft eingebracht werden, so kann die Berichtigung des Wohnsitzes künftig österreichweit erfolgen.
Aber auch behördenintern soll das elektronische Register viel Arbeit ersparen: Bei 75.000 Geburten und ebenso vielen Todesfällen sowie 36.000 Hochzeiten pro Jahrwaren bislang 1,5 Millionen Verständigungen zu verschicken. Somussten bei Todesfällen bisher elf verschiedene Stellen kontaktiert werden, bei Geburten und Eheschließungen jeweils neun Stellen. Auf dem Postweg. Das alles fällt weg. 1374 Stan- desämter und 1187 Staatsbürgerschaftsevidenzstellen in der Alpenrepublik werden zusammengeführt. Allein 4000 Standesbeamte mussten geschultwerden. „Das ZPR bildet den Lückenschluss im elektronischen IT-Management“, erklärt Markus Blank, der für die technische Umsetzung des 6,5 Millionen Euro teuren Projekts im Innenministerium verantwortlich zeichnet. Grosinger: „Es handelt sich um das größte Verwaltungsregister zu natürlichen Personen.“
Während das Innenministerium sehr optimistisch dem Start entge- gensieht, ist es bei rund 100 Gemeinden bisher nicht gelungen, derenDaten für das elektronische System verwendbar zu machen. Sie arbeiten weiter mit Karteikarten und Personenstandsbüchern und erhielten eine Nachfrist bis September 2015, um nachzujustieren. Bedenken haben auch Datenschützer, weil zahlreiche Behörden – Standesämter, Evidenzstellen, Bezirkshauptmannschaften, Außenministerium – volle Einsicht haben. Laut Innenministerium wird aber jeder Zugriff elektronisch dokumentiert, was Missbrauch vorbeugen soll.