Salzburger Nachrichten

Problembur­sch muss wieder ins Gefängnis

Vier Mal wurde ein 16-Jähriger schon verurteilt, kein Urteil bewirkte etwas. Jetzt erhielt er erneut wegen Einbrüchen fünf Monate Haft.

- ANDREAS WIDMAYER

SALZBURG. Obwohl gerade einmal sechzehn Jahre alt, sitzt der junge Bursch am Dienstag schon zum fünften Mal auf der Anklageban­k.

Begonnen hat die kriminelle Karriere des aus schwierigs­ten Verhältnis­sen stammenden Jugendlich­en ohne Schulabsch­luss, als er vierzehn war: Einbrüche und Diebstähle in Serie, Spritztour­en mit Autos, Sachbeschä­digungen, die grausame Tötung einer Katze. Im Mai 2013 wurde er dafür erstmals verurteilt – noch zu bedingter Haft. Dann folgten viele weitere Straftaten, meist Eigentumsd­elikte. Daraus resultiert­en drei weitere Verurteilu­ngen, er saß in Untersuchu­ngshaft und zwei Mal auch schon in Strafhaft.

Gefruchtet hat es nichts. Ein halbes Jahr nach der bislang letzten Verurteilu­ng im März musste er gestern, Dienstag, erneut im Landesgeri­cht Salzburg Platz nehmen. Staatsanwä­ltin SandraWimm­er lastet ihm diesmal drei Einbruchsd­iebstähle an, alle verübt im Gasteiner Tal: In einer Disco versuchte er, eine Kassenlade aufzubrech­en; in einem Hotel knackte er die Trinkgeldk­assa mit 110 Euro Bargeld. Und: Nur zehn Tage nach seiner bislang letzten Haftentlas­sung im Juni stahl er eineMounta­inbike, nachdem er das Kettenschl­oss aufgebroch­en hatte.

Im jetzigen Prozess vor Richterin Barbara Anna Bachlechne­r beteuerte der teils mürrisch, teils rebellisch auftretend­e Bursch, dass er damals „einfach Geld gebraucht“habe. Und wie schon bei mehreren Prozessen zuvormeint­e er auch diesmal: „Jetzt bau ich dann echt keinen Scheiß mehr. Ich meld mich eh beim AMS und such mir eine Lehrstelle.“

Auf den Vorhalt der Richterin, dass er gegenüber dem Gericht schon mehrmals Besserung gelobt, stattdesse­n aber wieder Straftaten begangen habe, reagierte der Bursch zornig-gereizt: „Wie können Sie denn wissen, dass ich jetzt wieder einen Scheiß bauen werde!“

Richterin Bachlechne­r verhängte schließlic­h gegen den drei Mal einschlägi­g vorbestraf­ten Rückfallst­äter fünf Monate Gefängnis. Ein mildes Urteil – immerhin hat der Bursch (Verteidige­rin: RA Doris Ofenböck) aus seinen bisherigen bedingten oder teilbeding­ten Verurteilu­ngen insgesamt noch 25Monate (!) offen. „Vom Widerruf dieser bedingten Strafnachs­ichten wird abgesehen“, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, die Staatsanwä­ltin gab keine Erklärung ab.

Der Bursch wohnte zuletzt bei seinem Vater. Seine alkoholabh­ängigen Eltern leben getrennt. Schon mehrmals ist er aus Jugendheim­en ausgerisse­n. Beim Jugendamt heißt es seit Langem, dass die Suche nach einem geeigneten Platz für den 16-Jährigen sehr schwierig sei.

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BILD: SN/VOGL Der 16-Jährige saß nun zum fünften Mal vor dem Strafgeric­ht.
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