Problembursch muss wieder ins Gefängnis
Vier Mal wurde ein 16-Jähriger schon verurteilt, kein Urteil bewirkte etwas. Jetzt erhielt er erneut wegen Einbrüchen fünf Monate Haft.
SALZBURG. Obwohl gerade einmal sechzehn Jahre alt, sitzt der junge Bursch am Dienstag schon zum fünften Mal auf der Anklagebank.
Begonnen hat die kriminelle Karriere des aus schwierigsten Verhältnissen stammenden Jugendlichen ohne Schulabschluss, als er vierzehn war: Einbrüche und Diebstähle in Serie, Spritztouren mit Autos, Sachbeschädigungen, die grausame Tötung einer Katze. Im Mai 2013 wurde er dafür erstmals verurteilt – noch zu bedingter Haft. Dann folgten viele weitere Straftaten, meist Eigentumsdelikte. Daraus resultierten drei weitere Verurteilungen, er saß in Untersuchungshaft und zwei Mal auch schon in Strafhaft.
Gefruchtet hat es nichts. Ein halbes Jahr nach der bislang letzten Verurteilung im März musste er gestern, Dienstag, erneut im Landesgericht Salzburg Platz nehmen. Staatsanwältin SandraWimmer lastet ihm diesmal drei Einbruchsdiebstähle an, alle verübt im Gasteiner Tal: In einer Disco versuchte er, eine Kassenlade aufzubrechen; in einem Hotel knackte er die Trinkgeldkassa mit 110 Euro Bargeld. Und: Nur zehn Tage nach seiner bislang letzten Haftentlassung im Juni stahl er eineMountainbike, nachdem er das Kettenschloss aufgebrochen hatte.
Im jetzigen Prozess vor Richterin Barbara Anna Bachlechner beteuerte der teils mürrisch, teils rebellisch auftretende Bursch, dass er damals „einfach Geld gebraucht“habe. Und wie schon bei mehreren Prozessen zuvormeinte er auch diesmal: „Jetzt bau ich dann echt keinen Scheiß mehr. Ich meld mich eh beim AMS und such mir eine Lehrstelle.“
Auf den Vorhalt der Richterin, dass er gegenüber dem Gericht schon mehrmals Besserung gelobt, stattdessen aber wieder Straftaten begangen habe, reagierte der Bursch zornig-gereizt: „Wie können Sie denn wissen, dass ich jetzt wieder einen Scheiß bauen werde!“
Richterin Bachlechner verhängte schließlich gegen den drei Mal einschlägig vorbestraften Rückfallstäter fünf Monate Gefängnis. Ein mildes Urteil – immerhin hat der Bursch (Verteidigerin: RA Doris Ofenböck) aus seinen bisherigen bedingten oder teilbedingten Verurteilungen insgesamt noch 25Monate (!) offen. „Vom Widerruf dieser bedingten Strafnachsichten wird abgesehen“, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Der Bursch wohnte zuletzt bei seinem Vater. Seine alkoholabhängigen Eltern leben getrennt. Schon mehrmals ist er aus Jugendheimen ausgerissen. Beim Jugendamt heißt es seit Langem, dass die Suche nach einem geeigneten Platz für den 16-Jährigen sehr schwierig sei.