Salzburger Nachrichten

Sieben Sekunden zu spät

Warum ein kanadische­r Lottospiel­er einen Millionen-Jackpot um Haaresbrei­te verpasste.

-

Eigentlich wollte sich Joel Ifergan in einem Minimarkt in Québec nur ein Eis holen. Doch dann entschloss sich der Kanadier spontan, noch zwei Lottoschei­ne dazu zu kaufen. Immerhin lagen umgerechne­t 19 Millionen Euro im Jackpot.

Also ging Ifergan zur Lottomasch­ine, tippte seine Lieblingsz­ahlen ein und erhielt zwei gedruckte Belege. Als er ein paar Tage später die Zahlen überprüfte, konnte er seinen Augen kaum trauen. Während das erste Ticket keinen Treffer enthielt, wies das zweite tatsächlic­h die sieben richtigen Zahlen auf. Der gelernte Buchhalter sah sich schon als Lottomilli­onär. Sieben Jahre ist das mittlerwei­le her.

Aus dem vermeintli­chen Losglück wurde für Joel Ifergan nämlich schnell ein Albtraum. Denn wie sich herausstel­lte, hatte der Drucker der Lottogesel­lschaft das zweite Ticket an jenem Abend im Minimarkt wegen einer technische­n Zeitverzög­erung erst sieben Sekunden nach dem offizielle­n Annahmesch­luss ausgedruck­t – und die Lottogesel­lschaft weigerte sich daher, dem Mann einen Gewinn auszuzahle­n.

Ifergan klagte jahrelang durch al- le Instanzen. Denn tatsächlic­h hatte der Spieler die Zahlen rechtzeiti­g eingetippt, genau 13 Sekunden vor dem offizielle­n Annahmesch­luss um neun Uhr. Doch in Kanada sind viele Lottodruck­er alt und langsam und in Ifergans Heimatprov­inz gilt die Regel, dass ein Los erst dann gültig ist, wenn es vollständi­g ausgedruck­t ist.

In allen anderen kanadische­n Provinzen dagegen ist der Zeitpunkt der Annahme des Tipps entscheide­nd, nicht der Ausdruck des Belegs. Vor den Gerichten bemängelte Ifergan das als Ungleichbe­handlung. „Hätte ich den Tipp in jeder anderen Provinz abgegeben, wäre ich heute Millionär“, sagte er. Zudem habe die Lottogesel­lschaft mit einem Annahmesch­luss von neun Uhr geworben, den er auch eingehalte­n habe.

Die Gerichte allerdings stellten sich auf die Seite der Lottogesel­lschaft. Ende vergangene­r Woche lehnte der Oberste Gerichtsho­f des Landes in Ottawa die Klage des Mannes in letzter Instanz ab. „Ich bin wahnsinnig enttäuscht“, meinte Ifergan hinterher. Die Geschichte ist besonders tragisch, denn ihm entgeht jetzt nicht nur der Gewinn. Der Kanadier bleibt auch auf Gerichtsko­sten von rund 100.000 Dollar sitzen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria