Brüssel untersucht die Steuerdeals in Belgien
Die EU-Kommission hat gestern, Dienstag, das fünfte Verfahren wegen möglicherweise illegaler Steuerabkommen eröffnet. Im Visier ist eine Regelung in Belgien, von der internationale Konzerne profitieren. Unternehmen müssen demnach jene Gewinne nicht versteuern, die sie erwirtschaften, weil sie mit anderen Firmen des Kon- zerns zusammenarbeiten. Meistens wären das über 50 Prozent des Profits, in manchen Fällen bis zu 90 Prozent, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Belgien argumentiert, die Steuerabkommen seien konform mit den Regeln zur Doppelbesteuerung von Unternehmen. Die Kommission bezweifelt das. Untersucht wird nun, ob die Steuerdeals gegen das EU- Wettbewerbsrecht verstoßen. Der Verdacht liegt nahe, weil die Ausnahmen nicht für alle Unternehmen zugänglich sind, sondern eben nur für wenige internationale Konzerne, die einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit nach Belgien verlagern. Wie viele und welche Unternehmen profitieren, wollte Vestager Dienstag nicht bekannt geben. Der Fall Belgien dürfte nicht der letzte sein, den die Kommission unter die Lupe nimmt. Vestager hat bei allen Mitgliedsstaaten um Informationen zu vorhandenen Steuerabkommen mit Unternehmen angefragt. Dabei gehe es nicht um einzelne Unternehmen, sondern um das System der sogenannten Tax Rulings an sich, betonte die Kommissarin. Diese Regeln können durchaus legitim sein, wenn sie schlichtweg mehr Rechtssicherheit schaffen, sagte sie. Nicht zulässig sind sie aus Sicht der Kommission, wenn sie Wettbewerbsrecht verletzen.