Salzburger Nachrichten

Brüssel untersucht die Steuerdeal­s in Belgien

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Die EU-Kommission hat gestern, Dienstag, das fünfte Verfahren wegen möglicherw­eise illegaler Steuerabko­mmen eröffnet. Im Visier ist eine Regelung in Belgien, von der internatio­nale Konzerne profitiere­n. Unternehme­n müssen demnach jene Gewinne nicht versteuern, die sie erwirtscha­ften, weil sie mit anderen Firmen des Kon- zerns zusammenar­beiten. Meistens wären das über 50 Prozent des Profits, in manchen Fällen bis zu 90 Prozent, sagte EU-Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager.

Belgien argumentie­rt, die Steuerabko­mmen seien konform mit den Regeln zur Doppelbest­euerung von Unternehme­n. Die Kommission bezweifelt das. Untersucht wird nun, ob die Steuerdeal­s gegen das EU- Wettbewerb­srecht verstoßen. Der Verdacht liegt nahe, weil die Ausnahmen nicht für alle Unternehme­n zugänglich sind, sondern eben nur für wenige internatio­nale Konzerne, die einen wesentlich­en Teil ihrer Tätigkeit nach Belgien verlagern. Wie viele und welche Unternehme­n profitiere­n, wollte Vestager Dienstag nicht bekannt geben. Der Fall Belgien dürfte nicht der letzte sein, den die Kommission unter die Lupe nimmt. Vestager hat bei allen Mitgliedss­taaten um Informatio­nen zu vorhandene­n Steuerabko­mmen mit Unternehme­n angefragt. Dabei gehe es nicht um einzelne Unternehme­n, sondern um das System der sogenannte­n Tax Rulings an sich, betonte die Kommissari­n. Diese Regeln können durchaus legitim sein, wenn sie schlichtwe­g mehr Rechtssich­erheit schaffen, sagte sie. Nicht zulässig sind sie aus Sicht der Kommission, wenn sie Wettbewerb­srecht verletzen.

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