Kein Organhandel in Österreich Größte Vorsicht bei Lebendspende
In Österreich ist jeder Handel mit Organen verboten. Es dürfen nur Spenderorgane transplantiert werden, die im Pool von Eurotransplant aufgelistet sind. Jedes Organ, das einem Verstorbenen entnommen wird, darf nur über die EurotransplantZentrale weitergegeben werden. Bei Organspenden von lebenden Personen handelt es sich entweder um enge Verwandte oder – sehr selten – um eine Spende aus Nächstenliebe. Der Transplantationsbeauftragte für Westösterreich, Stephan Eschertzhuber von der Universitätsklinik Innsbruck, betonte am Dienstag im SN-Gespräch, „dass wir bei einer Lebendspende den tatsächlichen Beweggründen des Spenders oder der Spenderin genau nachgehen“. Sogar bei nächsten Verwandten werde ein psychologisches Gutachten darüber gemacht, „ob der Spender wirklich aus freiem Willen handelt oder ob ein emotionaler oder finanzieller Druck auf ihn ausgeübt wird“. „Wenn jemand erklärt, ein entfernter Cousin zum Beispiel aus Moldawien sei bereit, für ihn ein Organ zu spenden, dann sind wir besonders vorsichtig“, sagt Eschertzhuber. Solche Fälle würden in einem nationalen Board und einer lokalen Ethikkommission genaustens abgeklärt. „Wir wollen nach bestem Wissen und Gewissen ausschließen können, dass für die Organspende eine finanzielle Entschädigung bezahlt wurde.“Der Organspender müsse ohne jeden Zweifel altruistische Beweggründe haben.