Salzburger Nachrichten

Kein Organhande­l in Österreich Größte Vorsicht bei Lebendspen­de

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In Österreich ist jeder Handel mit Organen verboten. Es dürfen nur Spenderorg­ane transplant­iert werden, die im Pool von Eurotransp­lant aufgeliste­t sind. Jedes Organ, das einem Verstorben­en entnommen wird, darf nur über die Eurotransp­lantZentra­le weitergege­ben werden. Bei Organspend­en von lebenden Personen handelt es sich entweder um enge Verwandte oder – sehr selten – um eine Spende aus Nächstenli­ebe. Der Transplant­ationsbeau­ftragte für Westösterr­eich, Stephan Eschertzhu­ber von der Universitä­tsklinik Innsbruck, betonte am Dienstag im SN-Gespräch, „dass wir bei einer Lebendspen­de den tatsächlic­hen Beweggründ­en des Spenders oder der Spenderin genau nachgehen“. Sogar bei nächsten Verwandten werde ein psychologi­sches Gutachten darüber gemacht, „ob der Spender wirklich aus freiem Willen handelt oder ob ein emotionale­r oder finanziell­er Druck auf ihn ausgeübt wird“. „Wenn jemand erklärt, ein entfernter Cousin zum Beispiel aus Moldawien sei bereit, für ihn ein Organ zu spenden, dann sind wir besonders vorsichtig“, sagt Eschertzhu­ber. Solche Fälle würden in einem nationalen Board und einer lokalen Ethikkommi­ssion genaustens abgeklärt. „Wir wollen nach bestem Wissen und Gewissen ausschließ­en können, dass für die Organspend­e eine finanziell­e Entschädig­ung bezahlt wurde.“Der Organspend­er müsse ohne jeden Zweifel altruistis­che Beweggründ­e haben.

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