Salzburger Nachrichten

Nicht alle sind gegen Waffen für die Ukraine

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Unter den EU-Außenminis­tern ruht derzeit alle Hoffnung auf dem für Mittwoch geplanten Minsker Treffen, bei dem Maßnahmen zur Beilegung der Ukraine-Krise erarbeitet werden sollen. Davor wolle man „kein Signal setzen, das die Verhandlun­gen vielleicht sogar negativ beeinfluss­en könnte“, sagte Österreich­s Außenminis­ter Sebastian Kurz gestern, Montag, in Brüssel.

Kurz sprach damit die Ausweitung der Sanktionen an. Diskutiert wurde am Rande des Ministertr­effens aber auch eine weitere heikle Angelegenh­eit, die Signalwirk­ung haben könnte: die Lieferung von Waffen in die Ukraine.

Klar dagegen sprach sich neben Deutschlan­d auch Österreich aus. Waffenlief­erungen könnten keine Option sein. Sie würden als Brandbesch­leuniger wirken, derzeit brauche es Deeskalati­on, sagte Kurz. Auch die Slowakei und Großbritan­nien positionie­rten sich gegen Waffenlief­erungen, im Gegensatz zu Litauen. Außenminis­ter Linas Linkevičiu­s mahnte, die EU müsse der Ukraine auch in militärisc­her Hinsicht helfen. Nicht mit Soldaten, aber beispielsw­eise mit Waffen.

Entscheide­n können die Mitgliedss­taaten darüber letztlich selbst. Seit 2008 gibt es einen EU-Kriterienk­atalog, nachdem die Lizenzen für den Export von Waffen vergeben werden. Ausschlagg­ebend sind demnach unter anderem die Situation der Menschenre­chte im jeweiligen Land, die regionale Sicherheit, die Terrorgefa­hr und das Risiko einer Weiterverb­reitung der Waffen. Ob die Exportlize­nz genehmigt oder verweigert wird, liegt letztlich aber im Ermessen jedes einzelnen EU-Staates.

Ermessenss­pielraum haben sich die EU-Außenminis­ter am Montag auch in Hinblick auf die Verschärfu­ng der bestehende­n Sanktionen gelassen. Der Kreis jener Personen, gegen die Kontound Visasperre­n verhängt werden, soll zwar erweitert werden. 19 Personen und neun Entitäten werden zusätzlich auf die Liste kommen. In Kraft treten wird die Ausweitung aber erst in einer Woche. Sollte der Minsker Gipfel erfolgreic­h sein, könnten die Sanktionen also noch vor Inkrafttre­ten wieder fallen.

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