Salzburger Nachrichten

Gesucht: Geld und eine unerschroc­kene Person

Die Enquetekom­mission zum Lebensende führte zu einer Fülle von Verbesseru­ngsvorschl­ägen.

- I.b.

Würdiges Ende für die parlamenta­rische Enquetekom­mission „Würde am Ende des Lebens“: Dutzende Empfehlung­en, alle von allen sechs Parteien einstimmig beschlosse­n, liegen auf dem Tisch. Was nun fehlt, um die Umsetzung in Gang zu bringen, sind – erstens – 18 Mill. Euro und – zweitens – ein Hospizkoor­dinator.

Herzstück ist ein Stufenplan zum Ausbau der Hospiz- und Palliativv­ersorgung für sterbenskr­anke Kinder, Jugendlich­e und Erwachsene bis 2020. Dafür sind in der ersten Etappe 2016 und 2017 je 18 Mill. Euro notwendig. Längerfris­tig, so ist die Kommission überzeugt, ließe sich durch mehr Sterbebegl­eitung und Schmerzlin­derung Geld im Gesundheit­s- und Pflegesyst­em sparen, weil dann sinnlose Überstellu­ngen ins Spital und intensivme­dizinische Maßnahmen unterblieb­en.

Vorerst kam allerdings ein Nein vom Bund: Gesundheit­sministeri­n Sabine Oberhauser (SPÖ) sagte, zusätzlich­es Geld sei „derzeit nicht geplant“, Sozialmini­ster Rudolf Hundstorfe­r (SPÖ) meinte schlicht: „Ich hab keines.“Hier nicht lockerzula­ssen und alle Finanziers von Bund und Ländern an einen Tisch zu bringen wird die erste Aufgabe für den oder die Hospiz- und Palliativk­oordinator/-in sein. Gesucht wird eine Persönlich­keit „vom Fach“(Kommission­schefin Gertrude Aubauer, ÖVP), „durchsetzu­ngsfähig und unerschroc­ken“(ihr Vize Hannes Jarolim, SPÖ).

Die Liste der Empfehlung­en ist lang. Dazu gehört u. a. der Entfall der Chefarztpf­licht für Schmerzmed­ikamente. Vorsorgevo­llmachten und Patientenv­erfügungen sollen massiv beworben, die Kosten zum Teil von den Kassen übernommen werden. Auf den E-Cards soll künf- tig vermerkt werden, ob es eine Vollmacht oder Verfügung gibt, die unterschie­dlichen Register sollen zu einem zusammenge­führt werden. Die Verfügunge­n sollen zehn statt derzeit fünf Jahre gültig sein.

Die Reizthemen – der Wunsch der ÖVP nach einer verfassung­srechtlich­en Verankerun­g des Verbots der Tötung auf Verlangen und der SPÖ-Wunsch, Beihilfe zum Suizid in Ausnahmefä­llen straffrei zu stellen – wurden bewusst ausgeklamm­ert. Vorrang habe, all die im Allparteie­nkonsens vereinbart­en Verbesseru­ngen umzusetzen, hieß es auf beiden Seiten.

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