Gesucht: Geld und eine unerschrockene Person
Die Enquetekommission zum Lebensende führte zu einer Fülle von Verbesserungsvorschlägen.
Würdiges Ende für die parlamentarische Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“: Dutzende Empfehlungen, alle von allen sechs Parteien einstimmig beschlossen, liegen auf dem Tisch. Was nun fehlt, um die Umsetzung in Gang zu bringen, sind – erstens – 18 Mill. Euro und – zweitens – ein Hospizkoordinator.
Herzstück ist ein Stufenplan zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung für sterbenskranke Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 2020. Dafür sind in der ersten Etappe 2016 und 2017 je 18 Mill. Euro notwendig. Längerfristig, so ist die Kommission überzeugt, ließe sich durch mehr Sterbebegleitung und Schmerzlinderung Geld im Gesundheits- und Pflegesystem sparen, weil dann sinnlose Überstellungen ins Spital und intensivmedizinische Maßnahmen unterblieben.
Vorerst kam allerdings ein Nein vom Bund: Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) sagte, zusätzliches Geld sei „derzeit nicht geplant“, Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) meinte schlicht: „Ich hab keines.“Hier nicht lockerzulassen und alle Finanziers von Bund und Ländern an einen Tisch zu bringen wird die erste Aufgabe für den oder die Hospiz- und Palliativkoordinator/-in sein. Gesucht wird eine Persönlichkeit „vom Fach“(Kommissionschefin Gertrude Aubauer, ÖVP), „durchsetzungsfähig und unerschrocken“(ihr Vize Hannes Jarolim, SPÖ).
Die Liste der Empfehlungen ist lang. Dazu gehört u. a. der Entfall der Chefarztpflicht für Schmerzmedikamente. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sollen massiv beworben, die Kosten zum Teil von den Kassen übernommen werden. Auf den E-Cards soll künf- tig vermerkt werden, ob es eine Vollmacht oder Verfügung gibt, die unterschiedlichen Register sollen zu einem zusammengeführt werden. Die Verfügungen sollen zehn statt derzeit fünf Jahre gültig sein.
Die Reizthemen – der Wunsch der ÖVP nach einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und der SPÖ-Wunsch, Beihilfe zum Suizid in Ausnahmefällen straffrei zu stellen – wurden bewusst ausgeklammert. Vorrang habe, all die im Allparteienkonsens vereinbarten Verbesserungen umzusetzen, hieß es auf beiden Seiten.