Ein Urteil ohne Augenmaß
Noch ist nicht der 1. April. Folglich war es kein Scherz, was die Bundesliga in einer Aussendung in feinstem Juristendeutsch am Dienstag bekannt gab: Dem SV Grödig wird „nach Wahrnehmung des Parteiengehörs“die nicht gerade geringe Geldstrafe von 70.000 Euro aufgebrummt.
Ausgesprochen wurde dieses Urteil übrigens vom Senat 5, zuständig für Lizenzangelegenheiten. So schwerwiegend war das Vergehen des Dorfclubs, dass tatsächlich sogar ein Lizenzentzug im Raum stand. Von diesem habe man abgesehen, merkten die Fußballrichter gnädig an, weil Christian Haas nach tagelangem Suchen im letzten Moment ein Ausweichstadion gefunden habe.
Man fragt sich schon, welcher Teufel die Herren in den Gremien der Bundesliga reitet, dass sie sich gerade in der Grödiger Stadion-Causa als Scharfrichter inszenieren. Zur Erinnerung: Es waren für Februar übliche Wetterverhältnisse, die zu der Situation geführt haben. Danach unternahm der Verein alles, um doch noch ein Spiel zu ermöglichen – weil die Bundesliga genau das vorschreibt! Es ist ein Hohn, dass Grödig nun dafür bestraft wird. Keine Rolle scheint außerdem zu spielen, dass der Bau der Rasenheizung mittlerweile im Blitzverfahren eingeleitet wurde oder dass ohnedies wegen des nun dicht gedrängten Terminkalenders das eigene Team der Geschädigte ist.
Augenmaß bei der Urteilsfindung wäre angebracht, und Drohung mit Lizenzentzug auch einmal gegen jene Clubs, die immer noch nicht in der Lage sind, ihren „Fans“tonnenweise Feuerwerkskörper vor dem Stadion abzunehmen.