Europäischer Gerichtshof kippt reduzierten Steuersatz für E-Bücher
In die österreichische Debatte über den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Kunst und Kultur, der bei der nächsten Steuerreform fallen könnte, platzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Demnach müssen alle EU-Staaten auf elektronische Bücher den vollen Umsatzsteuersatz erheben. In einem Urteil gegen Frankreich und Luxemburg hat der EuGH in Luxemburg am Donnerstag die Anwendung des verringerten Satzes untersagt.
Für Bücher gilt in den meisten EU-Staaten ein verringerter Umsatzsteuersatz – in Frankreich 5,5, in Luxemburg sogar nur drei Prozent. Beide Länder wenden diesen Satz bisher auch auf E-Bücher an, die meist aus dem Internet heruntergeladen und dann mit einem Lesegerät oder auch auf Computern oder Smartphones gelesen werden. Nach EU-Recht ist eine verringerte Umsatzsteuer für die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“zulässig. Wie die Höchstrichter in Luxemburg betonen, würden zwar auch E-Bücher auf einem „physischen Träger“gelesen, „jedoch wird ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert“. Daher sei der ermäßigte Satz auf E-Bücher ausgeschlossen.
In Österreich beträgt der Umsatzsteuersatz für E-Bücher sowieso bereits den vollen Satz von 20 Prozent, wird sich also wegen der EuGH-Entscheidung nicht ändern; der ermäßigte Satz von zehn Prozent gilt nur für Papierbücher.
Jüngsten deutschen Erhebungen zufolge betrug der Umsatzanteil von E-Büchern am gesamten Buchmarkt im Jahr 2014 4,3 Prozent.