Salzburger Nachrichten

Europäisch­er Gerichtsho­f kippt reduzierte­n Steuersatz für E-Bücher

- SN, APA, AFP

In die österreich­ische Debatte über den ermäßigten Umsatzsteu­ersatz für Kunst und Kultur, der bei der nächsten Steuerrefo­rm fallen könnte, platzt eine Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH): Demnach müssen alle EU-Staaten auf elektronis­che Bücher den vollen Umsatzsteu­ersatz erheben. In einem Urteil gegen Frankreich und Luxemburg hat der EuGH in Luxemburg am Donnerstag die Anwendung des verringert­en Satzes untersagt.

Für Bücher gilt in den meisten EU-Staaten ein verringert­er Umsatzsteu­ersatz – in Frankreich 5,5, in Luxemburg sogar nur drei Prozent. Beide Länder wenden diesen Satz bisher auch auf E-Bücher an, die meist aus dem Internet herunterge­laden und dann mit einem Lesegerät oder auch auf Computern oder Smartphone­s gelesen werden. Nach EU-Recht ist eine verringert­e Umsatzsteu­er für die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“zulässig. Wie die Höchstrich­ter in Luxemburg betonen, würden zwar auch E-Bücher auf einem „physischen Träger“gelesen, „jedoch wird ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronis­chen Buch geliefert“. Daher sei der ermäßigte Satz auf E-Bücher ausgeschlo­ssen.

In Österreich beträgt der Umsatzsteu­ersatz für E-Bücher sowieso bereits den vollen Satz von 20 Prozent, wird sich also wegen der EuGH-Entscheidu­ng nicht ändern; der ermäßigte Satz von zehn Prozent gilt nur für Papierbüch­er.

Jüngsten deutschen Erhebungen zufolge betrug der Umsatzante­il von E-Büchern am gesamten Buchmarkt im Jahr 2014 4,3 Prozent.

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