Finanzimpulse für Salzburg
Eine gesunde Wirtschaft steigert die Attraktivität eines Finanzplatzes. Daher beteiligen sich auch Salzburgs Banken am aktuellen Impulspaket für Salzburg.
SALZBURG. Die Vorzeigeregion Salzburg, die lange den Vergleich mit Europas Top-Wirtschaftsstandorten nicht scheuen musste, stagniert in einigen Bereichen oder muss sogar Minuswerte melden. Mittelfristig schadet das auch dem Finanzplatz Salzburg – immerhin dem zweitwichtigsten im Land. Daher setzte die Landesregierung Anfang des Jahres ein eigenes Konjunkturpaket auf.
Das „Impulspaket 2015“wird ganz gezielt auch von den Banken gefördert und mit eigenen Aktionen unterstützt. Günther Reibersdorfer, Raiffeisen Generaldirektor und Obmann der Sparte Banken und Versicherungen in der WKS, kündigte an, dass die Banken im Wirtschaftsraum Salzburg „im Rahmen der Investitionszuwachsprämie besonders günstige Kredite vergeben“werden. In Zeiten, in denen der Begriff „Kreditklemme“insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen geläufig ist, eine willkommene Ankündigung.
In der Praxis heißt das: Wer eine Förderzusage des Landes erhält, kann bei seiner Hausbank bis zu einem Finanzierungsvolumen von 600.000 Euro eine mit 1,55 Prozent fix bzw. (für 2016) dem Drei-Monats-Euribor plus 1,5 Prozent verzinste Finanzierung beantragen. Die Vergabe dieser Kredite erfolgt nach bankmäßiger Prüfung und der Bewilligung des Antrags. An der Investitionszuwachsprämie beteiligen sich abgesehen von den Banken weitere maßgebliche Wirtschaftsförderer. So stellt in den kommenden Jahren allein das Land Salzburg nach eigenen Angaben rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Wirtschaftskammer Salzburg hat ihre Beteiligung zugesichert. Sie erhöht – für zwei Jahre – ihre Beiträge zum Salzburger Wachstumsfonds. Statt jährlich 180.000 Euro werden nun zwei Jahre lang 280.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderzusage ist allerdings an einige Auflagen gebunden. Adressiert werden ausschließlich „wirtschaftlich selbstständige, gewerblich kleine Unternehmen“mit bis zu 49 Mitarbeitern. Jungunternehmen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Förderungen werden für Investitionen aller Art ausgeschüttet, ausgenommen sind Investitionen in Fahrzeuge und „immaterielle Vermögensgegenstände“(wie zum Beispiel Patente, Lizenzen, Rechte, etc.).