Salzburger Nachrichten

Die zentralen Punkte der Vereinbaru­ng mit dem Iran

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Das US-Außenminis­terium hat am Donnerstag­abend die wichtigste­n Eckpunkte der in Lausanne erzielten vorläufige­n Einigung zwischen den UN-Vetomächte­n plus Deutschlan­d und dem Iran veröffentl­icht. Das abschließe­nde Abkommen soll bis 30. Juni ausformuli­ert werden. 1. Der Iran hat unter anderem zugestimmt, rund zwei Drittel seiner Urananreic­herungszen­trifugen von 19.000 auf 6.104 zu reduzieren. Nur 5060 dieser Zentrifuge­n werden in den nächsten zehn Jahren Uran anreichern. 2. Der Iran wird mindestens für 15 Jahre Uran nicht über 3,67 Prozent anreichern (zivile Nutzung). Die derzeitige­n Bestände von niedrig angereiche­rtem Uran (LEU) werden von 10.000 kg auf 300 kg für 15 Jahre reduziert. Alle überzählig­en Zen- trifugen werden unter Aufsicht der Internatio­nalen Atomenergi­ebehörde (IAEA) gestellt. 3. Weiters hat sich der Iran einverstan­den erklärt, 15 Jahre lang keine neuen Anlagen zur Urananreic­herung zu errichten. 4. Der Iran wird seine Atomanlage in Fordo so umbauen, dass sie nicht länger zur Urananreic­herung verwendet werden kann. Dies soll mindestens für 15 Jahre gelten. Fordo soll nur für friedliche Zwecke und zur Forschung verwendet werden. 5. Der Iran wird Uran nur mehr in der Anlage in Natanz anreichern, mit nur 5060 Zentrifuge­n der ersten Generation (IR-1) für zehn Jahre. Die IAEA wird regelmäßig­en Zugang zu allen nuklearen Einrichtun­gen des Iran erhalten, darunter zu Natanz und Fordo.

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