Die zentralen Punkte der Vereinbarung mit dem Iran
Das US-Außenministerium hat am Donnerstagabend die wichtigsten Eckpunkte der in Lausanne erzielten vorläufigen Einigung zwischen den UN-Vetomächten plus Deutschland und dem Iran veröffentlicht. Das abschließende Abkommen soll bis 30. Juni ausformuliert werden. 1. Der Iran hat unter anderem zugestimmt, rund zwei Drittel seiner Urananreicherungszentrifugen von 19.000 auf 6.104 zu reduzieren. Nur 5060 dieser Zentrifugen werden in den nächsten zehn Jahren Uran anreichern. 2. Der Iran wird mindestens für 15 Jahre Uran nicht über 3,67 Prozent anreichern (zivile Nutzung). Die derzeitigen Bestände von niedrig angereichertem Uran (LEU) werden von 10.000 kg auf 300 kg für 15 Jahre reduziert. Alle überzähligen Zen- trifugen werden unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) gestellt. 3. Weiters hat sich der Iran einverstanden erklärt, 15 Jahre lang keine neuen Anlagen zur Urananreicherung zu errichten. 4. Der Iran wird seine Atomanlage in Fordo so umbauen, dass sie nicht länger zur Urananreicherung verwendet werden kann. Dies soll mindestens für 15 Jahre gelten. Fordo soll nur für friedliche Zwecke und zur Forschung verwendet werden. 5. Der Iran wird Uran nur mehr in der Anlage in Natanz anreichern, mit nur 5060 Zentrifugen der ersten Generation (IR-1) für zehn Jahre. Die IAEA wird regelmäßigen Zugang zu allen nuklearen Einrichtungen des Iran erhalten, darunter zu Natanz und Fordo.