Salzburger Nachrichten

Kniffliger Mordprozes­s nach Tod einer Frau

Ein Pinzgauer soll seine Freundin derart attackiert haben, dass sie nach hinten fiel und später starb. Er beteuert: „Ich bin schuldlos an ihrem Tod.“

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Eigentlich stand der 45jährige Manfred K. ja schon im Sommer 2014 in Salzburg vor Gericht, weil er für den Tod seiner Freundin verantwort­lich sein soll. Im damaligen Prozess vor einem Schöffense­nat hatte ihm Staatsanwa­lt Andreas Allex noch „Körperverl­etzung mit tödlichem Ausgang“angelastet:

Der 18 Mal vorbestraf­te Arbeiter soll kurz vor Weihnachte­n 2013 im Pinzgau der 44-jährigen Frau, mit der er eine Wochenendb­eziehung hatte, im Streit heftige Schläge ins Gesicht und gegen den Oberkörper versetzt haben. Daraufhin sei sie gestürzt und mit dem Hinterkopf aufgeschla­gen. Vier Tage später starb sie an zentralem Regulation­sversagen infolge einer Hirnblutun­g.

Am Mittwoch stand Manfred K. nun aber wieder wegen desselben Vorfalls vor einem Geschworen­engericht. Grund: Der damalige Schöffense­nat erklärte sich für unzuständi­g. Er ortete vor allem auf Basis des gerichtsme­dizinische­n Gutachtens zu Entstehung und Art der Verletzung­en beim Opfer den Verdacht auf das Vorliegen eines zumindest bedingten Tötungsvor­satzes. Darauf brachte der Staatsanwa­lt eine Mordanklag­e gegen den jede Schuld von sich weisenden Pinzgauer ein.

In seinem Eröffnungs­plädoyer betonte der Staatsanwa­lt nun vor dem Geschworen­ensenat (Vorsitz: Richterin Gabriele Glatz), dass „der Angeklagte in Zusammensc­hau mehrerer Faktoren den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hat“. Laut Anklage sei der bereits 15 Mal wegen Gewaltdeli­kten verurteilt­e K. damals in der Tatnacht mit der Partnerin in deren Wohnung in Streit geraten. Beide seien nach langem Lokalbesuc­h alkoholisi­ert gewesen. „Der Angeklagte hat die Freundin dann an den Armen gepackt und gewürgt, weshalb es auch zu punktförmi­gen Einblutung­en in Augenlider und Netzhaut kam. Dann schlug er ihr heftig gegen Gesicht und Oberkörper. Sie erlitt dadurch massive Hämatome und einen Nasenbeinb­ruch. Durch einen weiteren Schlag ist die Frau nach hinten gestürzt und hat sich dadurch die letztlich tödlichen Verletzung­en zugezogen“, führte der Staatsanwa­lt aus. Sein Nachsatz: „Laut Gutachten weisen die festgestel­lten Verletzung­en auf mehrfache stumpfe Gewalteinw­irkung von außen hin. Auch die direkte Todesursac­he lässt sich mit einem Sturz nach hinten infolge von erhebliche­r Gewalteinw­irkung erklären.“

RA Rémy Horcicka, Verteidige­r des Angeklagte­n, wies den Vorwurf des Mordes zurück: „Mein Mandant wollte die Frau sicher nicht töten. Er hatte überhaupt keinen Vorsatz.“Die Pinzgaueri­n sei massiv von Schmerzmit­teln abhängig gewesen. Sie habe auch am Tag vor dem Vorfall starke Medikament­e und eine große Menge Alkohol konsumiert.

Manfred K. selbst sagte, dass seine Freundin damals „narrisch“geworden sei. „Sie hat durchgedre­ht, weil sie in der Wohnung keinen Alkohol und keine Tabletten mehr gefunden hat. Sie ist mehrmals gestürzt und auch auf den Tisch gefallen.“Der 45-Jährige beteuerte, die Frau „nicht geschlagen und auch nicht gestoßen“zu haben: „Ich habe sie höchstens am Hals festgehalt­en. “Die vielen Verletzung­en – von flächenför­migen Hautunterb­lutungen bis hin zu Würgemalen – konnte sich K. aber nicht erklären. – Der Prozess wird am Freitag fortgesetz­t.

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BILD: SN/M.VOGL Der Arbeiter vor dem Schwurgeri­cht (Vorsitz: Gabriele Glatz).
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