Kniffliger Mordprozess nach Tod einer Frau
Ein Pinzgauer soll seine Freundin derart attackiert haben, dass sie nach hinten fiel und später starb. Er beteuert: „Ich bin schuldlos an ihrem Tod.“
Eigentlich stand der 45jährige Manfred K. ja schon im Sommer 2014 in Salzburg vor Gericht, weil er für den Tod seiner Freundin verantwortlich sein soll. Im damaligen Prozess vor einem Schöffensenat hatte ihm Staatsanwalt Andreas Allex noch „Körperverletzung mit tödlichem Ausgang“angelastet:
Der 18 Mal vorbestrafte Arbeiter soll kurz vor Weihnachten 2013 im Pinzgau der 44-jährigen Frau, mit der er eine Wochenendbeziehung hatte, im Streit heftige Schläge ins Gesicht und gegen den Oberkörper versetzt haben. Daraufhin sei sie gestürzt und mit dem Hinterkopf aufgeschlagen. Vier Tage später starb sie an zentralem Regulationsversagen infolge einer Hirnblutung.
Am Mittwoch stand Manfred K. nun aber wieder wegen desselben Vorfalls vor einem Geschworenengericht. Grund: Der damalige Schöffensenat erklärte sich für unzuständig. Er ortete vor allem auf Basis des gerichtsmedizinischen Gutachtens zu Entstehung und Art der Verletzungen beim Opfer den Verdacht auf das Vorliegen eines zumindest bedingten Tötungsvorsatzes. Darauf brachte der Staatsanwalt eine Mordanklage gegen den jede Schuld von sich weisenden Pinzgauer ein.
In seinem Eröffnungsplädoyer betonte der Staatsanwalt nun vor dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Gabriele Glatz), dass „der Angeklagte in Zusammenschau mehrerer Faktoren den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hat“. Laut Anklage sei der bereits 15 Mal wegen Gewaltdelikten verurteilte K. damals in der Tatnacht mit der Partnerin in deren Wohnung in Streit geraten. Beide seien nach langem Lokalbesuch alkoholisiert gewesen. „Der Angeklagte hat die Freundin dann an den Armen gepackt und gewürgt, weshalb es auch zu punktförmigen Einblutungen in Augenlider und Netzhaut kam. Dann schlug er ihr heftig gegen Gesicht und Oberkörper. Sie erlitt dadurch massive Hämatome und einen Nasenbeinbruch. Durch einen weiteren Schlag ist die Frau nach hinten gestürzt und hat sich dadurch die letztlich tödlichen Verletzungen zugezogen“, führte der Staatsanwalt aus. Sein Nachsatz: „Laut Gutachten weisen die festgestellten Verletzungen auf mehrfache stumpfe Gewalteinwirkung von außen hin. Auch die direkte Todesursache lässt sich mit einem Sturz nach hinten infolge von erheblicher Gewalteinwirkung erklären.“
RA Rémy Horcicka, Verteidiger des Angeklagten, wies den Vorwurf des Mordes zurück: „Mein Mandant wollte die Frau sicher nicht töten. Er hatte überhaupt keinen Vorsatz.“Die Pinzgauerin sei massiv von Schmerzmitteln abhängig gewesen. Sie habe auch am Tag vor dem Vorfall starke Medikamente und eine große Menge Alkohol konsumiert.
Manfred K. selbst sagte, dass seine Freundin damals „narrisch“geworden sei. „Sie hat durchgedreht, weil sie in der Wohnung keinen Alkohol und keine Tabletten mehr gefunden hat. Sie ist mehrmals gestürzt und auch auf den Tisch gefallen.“Der 45-Jährige beteuerte, die Frau „nicht geschlagen und auch nicht gestoßen“zu haben: „Ich habe sie höchstens am Hals festgehalten. “Die vielen Verletzungen – von flächenförmigen Hautunterblutungen bis hin zu Würgemalen – konnte sich K. aber nicht erklären. – Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.