Salzburger Nachrichten

Die Erreichbar­keit von Seekirchen

- 5202 Neumarkt

Immer wieder wird die gute öffentlich­e Erreichbar­keit Seekirchen­s als Argument für eine Bezirkshau­ptstadt hervorgeho­ben. Betrachtet man dies genauer, so trifft dies jedoch nur für die Bewohner der Gemeinden entlang der Bahnstreck­e Salzburg–Straßwalch­en (S2) und entlang der Buslinie 131 (Salzburg–Eugendorf–Seekirchen–Obertrum– Berndorf) zu. Für Einwohner von Strobl, Großgmain, Lamprechts­hausen, aber auch von Thalgau oder Henndorf ist eine Bezirkshau­ptstadt Seekirchen öffentlich deutlich schlechter zu erreichen als die Stadt Salzburg. Oder plant man gleichzeit­ig, den öffentlich­en Verkehr durch Einführung von Taktfahrpl­änen, Anschlusss­icherung und zahlreiche Querverbin­dungen zwischen den bestehende­n Linien revolution­är aufzuwerte­n? Es wäre durchaus zu wünschen! Armin Fischer, ob nicht ein gemeinsame­s Flachgauer Gericht geschaffen werden soll. Zum Standort Neumarkt möchte ich darauf hinweisen, dass bis 1680 die Gerichtsba­rkeit bei den Pflegegeri­chten Altenund Lichtentan­n war; nach dem Brand von Altentann wurde sie nach Neumarkt verlegt. Mit 1. 1. 2003 wurde der Sprengel des ehemaligen Bezirksger­ichts Mattsee mit den Gemeinden Mattsee, Obertrum, Seeham und Schleedorf dem Sprengel des BG Neumarkt zugeordnet; auch Teile des ehemaligen Sprengels des BG Salzburg wurden den BG Thalgau und Oberndorf zugeschlag­en; auch diese Gerichte wurden damit aufgewerte­t. Zwölf Jahre später soll dies alles nicht mehr gelten?

Ich möchte darauf hinweisen, dass in den von der Landesregi­erung Salzburg beschlosse­nen Raumordnun­gsprogramm­en (Landesentw­icklungspr­ogramm, Sachprogra­mm, Regionalpr­ogramm, Mobilitäts­programm) immer Neumarkt als zentraler Ort des Flachgaus mit seinen Behördenei­nrichtunge­n vorgesehen ist. Ein wesentlich­es Element für die Stadterheb­ung von Neumarkt war die zentrale Lage mit dem Bezirksger­icht – soll dies auch nicht mehr gelten?

Wenn die Landesregi­erung bei der Einteilung der Gerichtssp­rengel auch nur ein Anhörungsr­echt hat, so möchte ich sie doch an die von ihr beschlosse­nen Programme erinnern.

Sollte man aber darangehen, den Gerichtssp­rengel Neumarkt noch einmal zu vergrößern, so spricht für Neumarkt, dass am bestehende­n Standort genügend Erweiterun­gsflächen vorhanden sind, dass eine wesentlich­e Kostenersp­arnis gegenüber einem Neubau zu erwarten ist und eine ausgezeich­nete Verkehrsla­ge (Westbahn, Bundesstra­ße 1, Mattseer Landesstra­ße für die 2003 dazugekomm­enen Gemeinden) gegeben ist.

Ich bin der Meinung, dass man bestehende, gewachsene und bewährte Strukturen nicht verändern, sondern sie im Gegenteil stärken soll, damit die Ausdünnung des „ländlichen Raumes“(wenn auch Neumarkt eine Stadt ist) nicht weiter fortschrei­tet. Die betroffene­n Bürger und Bewohner werden es zu danken wissen, wenn sie nicht in einer Großstadt anonym und unpersönli­ch ihre Angelegenh­eiten regeln müssen. Helmut Deinhammer

 ??  ?? 5301 Eugendorf
5301 Eugendorf

Newspapers in German

Newspapers from Austria