Die Erreichbarkeit von Seekirchen
Immer wieder wird die gute öffentliche Erreichbarkeit Seekirchens als Argument für eine Bezirkshauptstadt hervorgehoben. Betrachtet man dies genauer, so trifft dies jedoch nur für die Bewohner der Gemeinden entlang der Bahnstrecke Salzburg–Straßwalchen (S2) und entlang der Buslinie 131 (Salzburg–Eugendorf–Seekirchen–Obertrum– Berndorf) zu. Für Einwohner von Strobl, Großgmain, Lamprechtshausen, aber auch von Thalgau oder Henndorf ist eine Bezirkshauptstadt Seekirchen öffentlich deutlich schlechter zu erreichen als die Stadt Salzburg. Oder plant man gleichzeitig, den öffentlichen Verkehr durch Einführung von Taktfahrplänen, Anschlusssicherung und zahlreiche Querverbindungen zwischen den bestehenden Linien revolutionär aufzuwerten? Es wäre durchaus zu wünschen! Armin Fischer, ob nicht ein gemeinsames Flachgauer Gericht geschaffen werden soll. Zum Standort Neumarkt möchte ich darauf hinweisen, dass bis 1680 die Gerichtsbarkeit bei den Pflegegerichten Altenund Lichtentann war; nach dem Brand von Altentann wurde sie nach Neumarkt verlegt. Mit 1. 1. 2003 wurde der Sprengel des ehemaligen Bezirksgerichts Mattsee mit den Gemeinden Mattsee, Obertrum, Seeham und Schleedorf dem Sprengel des BG Neumarkt zugeordnet; auch Teile des ehemaligen Sprengels des BG Salzburg wurden den BG Thalgau und Oberndorf zugeschlagen; auch diese Gerichte wurden damit aufgewertet. Zwölf Jahre später soll dies alles nicht mehr gelten?
Ich möchte darauf hinweisen, dass in den von der Landesregierung Salzburg beschlossenen Raumordnungsprogrammen (Landesentwicklungsprogramm, Sachprogramm, Regionalprogramm, Mobilitätsprogramm) immer Neumarkt als zentraler Ort des Flachgaus mit seinen Behördeneinrichtungen vorgesehen ist. Ein wesentliches Element für die Stadterhebung von Neumarkt war die zentrale Lage mit dem Bezirksgericht – soll dies auch nicht mehr gelten?
Wenn die Landesregierung bei der Einteilung der Gerichtssprengel auch nur ein Anhörungsrecht hat, so möchte ich sie doch an die von ihr beschlossenen Programme erinnern.
Sollte man aber darangehen, den Gerichtssprengel Neumarkt noch einmal zu vergrößern, so spricht für Neumarkt, dass am bestehenden Standort genügend Erweiterungsflächen vorhanden sind, dass eine wesentliche Kostenersparnis gegenüber einem Neubau zu erwarten ist und eine ausgezeichnete Verkehrslage (Westbahn, Bundesstraße 1, Mattseer Landesstraße für die 2003 dazugekommenen Gemeinden) gegeben ist.
Ich bin der Meinung, dass man bestehende, gewachsene und bewährte Strukturen nicht verändern, sondern sie im Gegenteil stärken soll, damit die Ausdünnung des „ländlichen Raumes“(wenn auch Neumarkt eine Stadt ist) nicht weiter fortschreitet. Die betroffenen Bürger und Bewohner werden es zu danken wissen, wenn sie nicht in einer Großstadt anonym und unpersönlich ihre Angelegenheiten regeln müssen. Helmut Deinhammer