Salzburger Nachrichten

Tod auf Schulausfl­ug: Prozess wurde vertagt

- Kain

Bei einem Schulausfl­ug ins Hallenbad Zell am See ist am 1. Juli 2014 die 12jährige Suha B. ertrunken. Das Kind aus einer syrischen Flüchtling­sfamilie war erst seit wenigen Tagen im Pinzgau. Es sprach nicht Deutsch und konnte nicht schwimmen. Am Mittwoch standen drei Lehrerinne­n ihrer Saalfelden­er Schule, die die Aufsicht hatten, wegen des Vorwurfs der fahrlässig­en Tötung in Zell am See vor Gericht. Sie bekannten sich nicht schuldig.

Andreas Pallauf, der Anwalt der Angeklagte­n, sagte, es handle sich um ein schrecklic­hes Unglück, an dem auch die Lehrerinne­n bis heute leiden. Alle drei wären oft mit Schülern im Bad gewesen. Nie sei etwas passiert. „Es gibt nicht immer einen Schuldigen. Die Aufsichtsp­flicht hat Grenzen.“

Angehörige­nvertreter Gerhard Mory sagte, Suha sei 15 Minuten unbeaufsic­htigt gewesen. „Das ist eine offensicht­liche Verletzung der Aufsichtsp­flicht.“Dabei geht es um die Zeit von 10.45 bis 11 Uhr. Um 10.45 Uhr sammelten die Lehrerinne­n die Schüler zum Aufbruch und zählten sie. Zwei Lehrerinne­n sahen, wie Suha Richtung Garderobe ging. Dort wurde später auch ihr Rucksack gefunden. Um 11 Uhr entdeckten sie andere Badegäste am Grund des 3,50 Meter tiefen Schwimmerb­ereichs. Wie sie dort hinkam, ist unklar. Eine Lehrerin sagte, eine lückenlose Beaufsicht­igung im Garderoben­bereich sei unmöglich. Einige Schüler würden duschen, andere aufs WC gehen oder sich umziehen. Zudem musste sie sich selbst auch umziehen. Richterin Linde Oberauer vertagte auf den 1. Juni, um alle 19 Mitschüler zu befragen.

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