Tod auf Schulausflug: Prozess wurde vertagt
Bei einem Schulausflug ins Hallenbad Zell am See ist am 1. Juli 2014 die 12jährige Suha B. ertrunken. Das Kind aus einer syrischen Flüchtlingsfamilie war erst seit wenigen Tagen im Pinzgau. Es sprach nicht Deutsch und konnte nicht schwimmen. Am Mittwoch standen drei Lehrerinnen ihrer Saalfeldener Schule, die die Aufsicht hatten, wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung in Zell am See vor Gericht. Sie bekannten sich nicht schuldig.
Andreas Pallauf, der Anwalt der Angeklagten, sagte, es handle sich um ein schreckliches Unglück, an dem auch die Lehrerinnen bis heute leiden. Alle drei wären oft mit Schülern im Bad gewesen. Nie sei etwas passiert. „Es gibt nicht immer einen Schuldigen. Die Aufsichtspflicht hat Grenzen.“
Angehörigenvertreter Gerhard Mory sagte, Suha sei 15 Minuten unbeaufsichtigt gewesen. „Das ist eine offensichtliche Verletzung der Aufsichtspflicht.“Dabei geht es um die Zeit von 10.45 bis 11 Uhr. Um 10.45 Uhr sammelten die Lehrerinnen die Schüler zum Aufbruch und zählten sie. Zwei Lehrerinnen sahen, wie Suha Richtung Garderobe ging. Dort wurde später auch ihr Rucksack gefunden. Um 11 Uhr entdeckten sie andere Badegäste am Grund des 3,50 Meter tiefen Schwimmerbereichs. Wie sie dort hinkam, ist unklar. Eine Lehrerin sagte, eine lückenlose Beaufsichtigung im Garderobenbereich sei unmöglich. Einige Schüler würden duschen, andere aufs WC gehen oder sich umziehen. Zudem musste sie sich selbst auch umziehen. Richterin Linde Oberauer vertagte auf den 1. Juni, um alle 19 Mitschüler zu befragen.