Salzburger Nachrichten

General Motors muss für Todesopfer nicht zahlen

- SN, APA

Der größte US-Autoherste­ller General Motors könnte im Rechtsstre­it um defekte Zündschlös­ser mit tödlichen Unfallfolg­en Entschädig­ungen in Milliarden­höhe entkommen. Richter Robert E. Gerber entschied am Mittwoch (Ortszeit) in New York, das Unternehme­n könne für die meisten Opfer nicht haftbar gemacht werden. Grund ist die Insolvenz, die der Opel-Mutterkonz­ern 2009 durchlaufe­n hatte. GM könne in diversen Verfahren nicht für die Fehler seiner Vorgängerg­esellschaf­t verantwort­lich gemacht werden.

Wegen einer Fehlfunkti­on konnten die Zündschlüs­sel bei Fahrzeugen von GM in voller Fahrt in die Aus-Position springen. Der Konzern hatte 2014 deswegen 2,6 Mill. Fahrzeuge zurückgeru­fen. Mindestens 84 Unfalltote und 148 Verletzte werden mit diesen Defekten in Zusammenha­ng gebracht.

Wegen der Vielzahl an Klagen hatte GM im April 2014 Richter Gerber eingeschal­tet, der den Konzernumb­au nach der Insolvenz über- wacht hatte. Er sollte feststelle­n, welche rechtliche­n Verpflicht­ungen der neue Konzern von Vorgängeru­nternehmen geerbt hat.

GM hat zugleich einen Entschädig­ungsfonds eingericht­et. Bis zum Fristende am 31. Jänner sind Forderunge­n für 4342 Todes- und Verletzung­sopfer eingegange­n. Der Konzern hat sich bisher zu Zahlungen im Zusammenha­ng mit 77 Todesopfer­n bereit erklärt. Für jedes Todesopfer zahlt der Konzern mindestens eine Mill. Dollar, für hinterblie­bene Ehepartner und Unterhalts­berechtigt­e je 300.000 Dollar. Dazu kommen Entschädig­ungen für Verletzung­en. Zudem akzeptiert­e GM im Mai 2014 wegen der verspätete­n Rückrufe eine Geldbuße von 35 Mill. Dollar der US-Verkehrssi­cherheitsb­ehörde NHTSA.

Laut Klägeranwa­lt Bob Hilliard wird die Entscheidu­ng Rechtskost­en von sieben bis zehn Mrd. Dollar sparen: „Hunderte Opfer und deren Familien werden für immer der Gerechtigk­eit beraubt“, sagte er, während GM in Milliarden bade.

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BILD: SN/AP/PAUL SANCYA GM haftet nicht für die Vorgängerg­esellschaf­t.

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