General Motors muss für Todesopfer nicht zahlen
Der größte US-Autohersteller General Motors könnte im Rechtsstreit um defekte Zündschlösser mit tödlichen Unfallfolgen Entschädigungen in Milliardenhöhe entkommen. Richter Robert E. Gerber entschied am Mittwoch (Ortszeit) in New York, das Unternehmen könne für die meisten Opfer nicht haftbar gemacht werden. Grund ist die Insolvenz, die der Opel-Mutterkonzern 2009 durchlaufen hatte. GM könne in diversen Verfahren nicht für die Fehler seiner Vorgängergesellschaft verantwortlich gemacht werden.
Wegen einer Fehlfunktion konnten die Zündschlüssel bei Fahrzeugen von GM in voller Fahrt in die Aus-Position springen. Der Konzern hatte 2014 deswegen 2,6 Mill. Fahrzeuge zurückgerufen. Mindestens 84 Unfalltote und 148 Verletzte werden mit diesen Defekten in Zusammenhang gebracht.
Wegen der Vielzahl an Klagen hatte GM im April 2014 Richter Gerber eingeschaltet, der den Konzernumbau nach der Insolvenz über- wacht hatte. Er sollte feststellen, welche rechtlichen Verpflichtungen der neue Konzern von Vorgängerunternehmen geerbt hat.
GM hat zugleich einen Entschädigungsfonds eingerichtet. Bis zum Fristende am 31. Jänner sind Forderungen für 4342 Todes- und Verletzungsopfer eingegangen. Der Konzern hat sich bisher zu Zahlungen im Zusammenhang mit 77 Todesopfern bereit erklärt. Für jedes Todesopfer zahlt der Konzern mindestens eine Mill. Dollar, für hinterbliebene Ehepartner und Unterhaltsberechtigte je 300.000 Dollar. Dazu kommen Entschädigungen für Verletzungen. Zudem akzeptierte GM im Mai 2014 wegen der verspäteten Rückrufe eine Geldbuße von 35 Mill. Dollar der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA.
Laut Klägeranwalt Bob Hilliard wird die Entscheidung Rechtskosten von sieben bis zehn Mrd. Dollar sparen: „Hunderte Opfer und deren Familien werden für immer der Gerechtigkeit beraubt“, sagte er, während GM in Milliarden bade.