Freispruch im Umfeld eines Mordes Autohändler getötet: Serbe stand wegen Nötigung und „Entführung“vor Gericht.
Im August 2007 entdeckte man nahe dem Fuschlsee die Leiche des in Salzburg lebenden Bosniers Tomislav J. – der Autohändler starb durch einen Kopfschuss. Faktum ist: Die Bluttat ist bis heute ungeklärt – „was sehr unbefriedigend ist“, so Hinterbliebenen-Anwalt Stefan Rieder. Rund um die Bluttat hatte Staatsanwalt Marcus Neher einen 61jährigen, in Wien lebenden Serben angeklagt – aber nicht wegen Mordes, sondern wegen versuchter Nötigung und Freiheitsentziehung. In dem seit November laufenden Prozess lastete Neher dem die Vorwürfe stets zurückweisenden 61-Jährigen (Verteidiger: Georg Schmeissner) an, er habe damals mit einem für die Behörden bis heute nicht auffindbaren Mittäter (51) den Autohändler unter Vorhalt von Schusswaffen dazu zwingen wollen, sie nach Wien zu „begleiten“. Hintergrund: Angebliche „Differenzen“zwischen Tomislav J. und dessen Wiener Geschäftspartner im Zusammenhang mit vermeintlichen Falschgeldgeschäften. Laut Neher lief die „Verbringung“von J. insofern aus dem Ruder, als der flüchtige Mittäter den Autohändler dann erschossen habe.
Neher stützte die Vorwürfe auf eine bereits im Jahr 2010 erfolgte Aussage eines Landsmannes des angeklagten Serben: Dieser hatte vor Polizisten in Serbien den 61-Jährigen belastet. Später sagte er aber nichts mehr – in Österreich konnte er überhaupt nie einvernommen werden. Auch die Freundin dieses Serben hatte einst gegen den 61-Jährigen vor der Polizei ausgesagt – sie ist aber erst kürzlich an Krebs verstorben.
Der Verteidiger sprach in der Prozessfortsetzung am Montag von großem Bemühen des Anklägers zur Aufklärung des Falls, bezeichnete die Belastungszeugen aber als völlig unglaubwürdig: „Da waren nicht nur Widersprüche in ihren Aussagen. Letztlich sagten sie ja gar nichts mehr. Und die Frau widerrief ihre Angaben später.“Einzelrichterin Madeleine Vilsecker sprach den Angeklagten frei: „Das Gericht konnte sich keinen unmittelbaren Eindruck von den zwei ursprünglichen Belastungszeugen machen.“Der Staatsanwalt berief.