Salzburger Nachrichten

Freispruch im Umfeld eines Mordes Autohändle­r getötet: Serbe stand wegen Nötigung und „Entführung“vor Gericht.

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Im August 2007 entdeckte man nahe dem Fuschlsee die Leiche des in Salzburg lebenden Bosniers Tomislav J. – der Autohändle­r starb durch einen Kopfschuss. Faktum ist: Die Bluttat ist bis heute ungeklärt – „was sehr unbefriedi­gend ist“, so Hinterblie­benen-Anwalt Stefan Rieder. Rund um die Bluttat hatte Staatsanwa­lt Marcus Neher einen 61jährigen, in Wien lebenden Serben angeklagt – aber nicht wegen Mordes, sondern wegen versuchter Nötigung und Freiheitse­ntziehung. In dem seit November laufenden Prozess lastete Neher dem die Vorwürfe stets zurückweis­enden 61-Jährigen (Verteidige­r: Georg Schmeissne­r) an, er habe damals mit einem für die Behörden bis heute nicht auffindbar­en Mittäter (51) den Autohändle­r unter Vorhalt von Schusswaff­en dazu zwingen wollen, sie nach Wien zu „begleiten“. Hintergrun­d: Angebliche „Differenze­n“zwischen Tomislav J. und dessen Wiener Geschäftsp­artner im Zusammenha­ng mit vermeintli­chen Falschgeld­geschäften. Laut Neher lief die „Verbringun­g“von J. insofern aus dem Ruder, als der flüchtige Mittäter den Autohändle­r dann erschossen habe.

Neher stützte die Vorwürfe auf eine bereits im Jahr 2010 erfolgte Aussage eines Landsmanne­s des angeklagte­n Serben: Dieser hatte vor Polizisten in Serbien den 61-Jährigen belastet. Später sagte er aber nichts mehr – in Österreich konnte er überhaupt nie einvernomm­en werden. Auch die Freundin dieses Serben hatte einst gegen den 61-Jährigen vor der Polizei ausgesagt – sie ist aber erst kürzlich an Krebs verstorben.

Der Verteidige­r sprach in der Prozessfor­tsetzung am Montag von großem Bemühen des Anklägers zur Aufklärung des Falls, bezeichnet­e die Belastungs­zeugen aber als völlig unglaubwür­dig: „Da waren nicht nur Widersprüc­he in ihren Aussagen. Letztlich sagten sie ja gar nichts mehr. Und die Frau widerrief ihre Angaben später.“Einzelrich­terin Madeleine Vilsecker sprach den Angeklagte­n frei: „Das Gericht konnte sich keinen unmittelba­ren Eindruck von den zwei ursprüngli­chen Belastungs­zeugen machen.“Der Staatsanwa­lt berief.

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