„Haarvergleiche wie das FBI machen wir nicht“
Setzt auf sichere DNA-Analysen statt miskroskopischer Strukturbetrachtung.
Österreich
Welchen Stellenwert hat die Haaranalyse im österreichischen Strafverfahren? „Einen relativ geringen“, sagt der Leiter der DNA-Analyseabteilung an der Salzburger Gerichtsmedizin, Prof. Franz Neuhuber. Er schätze, dass Haaranalysen etwa ein Prozent aller DNA-Analysen ausmachen. Und er schränkt noch weiter ein: Das, worum es bei den falschen Analysen des FBI gehe, seien keine Analysen von Haaren auf DNA (Erbgut), sondern es habe sich offenbar um morphologische, mikroskopische Untersuchungen gehandelt. Mit anderen Worten: Haarproben seien einem bloß optischen Vergleich auf ihre Struktur unterzogen worden. „Daraus hat man, wie man sieht, etwas waghalsige Schlussfolgerungen gezogen“, sagt Neuhuber. In der Salzburger Gerichtsmedizin seien nie morphologische Gutachten an Haaren durchgeführt worden. „Im Jahr 1994, als ich hierher nach Salzburg kam, waren die relativ hohen Unsicherheiten dieser Methode schon bekannt.“
Es gebe für die DNA-Analyse eines Haares zwei Möglichkeiten: Die erste beruhe auf Zellkernbasis. Das sei aber nur bei Haaren mit Wurzel möglich – etwa, wenn sie ausgerissen wurden –, aber nicht bei abgeschnittenen Haaren. Die zweite Möglichkeit beruhe darauf, die DNA aus Haarschäften zu extrahieren, aber das sei kompliziert. Die Haaranalyse werde von der Toxikologie bei Drogentests eingesetzt.
Im österreichischen Strafverfah- ren „legendär“ist eine Haaranalyse des Gerichtsmediziners Prof. Richard Dirnhofer im Fall Jack Unterwegers, der wegen Serienmorden an Prostituierten in Graz angeklagte war und auch verurteilt wurde.
Auf dem Sitz eines zum Verschrotten gegebenen Pkw Unterwegers fand man das Haar eines der Mordopfer. Es wurde 1994 mit einer Sicherheit von 99,99% dem Opfer zugeordnet.
Und ein Haar spielte (neben einem Handabdruck) auch eine Rolle im Fall eines 1994 ermordeten Salzburger Taxifahrers. Das Haar klebte an der Tür des Taxis. Als man im Jahr 2000 die Leiche eines damals 22-jährigen Tennengauers fand (er hatte Selbstmord begangen), wurde der Fall des Taxifahrers noch einmal aufgerollt. 2014 waren sich die Kriminalisten sicher: Er war der Mörder des Taxilenkers.