„Hier lagern sich Probleme an“
Rund um den Salzburger Hauptbahnhof will keine Ruhe einkehren. Im SN-Gespräch analysiert ein renommierter Salzburger Wissenschafter die Situation.
SALZBURG. Es ist ein kleines Gebiet, das die Beamten der Polizeiinspektion Bahnhof zu überwachen haben. Aber in diesem 4,5 Quadratkilometer großen Rayon konzentrieren sich die Probleme eines Siedlungsraums, in dem 350.000 Menschen leben. Messerstechereien und Schlägereien, Überfälle, Drogenhandel, Dieb- stähle – auch das ist ein Teil des täglichen Lebens beim Bahnhof.
Nikolaus Dimmel (55) ist Jurist und Sozialwissenschafter. Er lehrt an der Universität Salzburg, Anfang der 1990er-Jahre war er Sozialamtsleiter der Stadt. „Der Bahnhof an sich ist ja nicht das Problem“, sagt er. Aber wie auch in anderen Städten ziehe der Hauptbahnhof als Durchzugsort von täglich mehreren Tausend Menschen auch Leute „mit Abweichungsdruck“an.
Diese sitzen dann vor dem Bahnhof auf dem Platz, auf dem Steinplatten verlegt sind und auf dem Bänke ausreichend Sitzgelegenheit bieten. Dimmel spricht von einer „schrägen Gastronomie“. Überall dort finden sich Geschäfte, in denen Alkohol erhältlich ist. Und dieser werde dann öffentlich konsumiert.
Und bei Bahnhöfen kommen dann jene Menschen zusammen, die in Statistiken als Niedriglöhner aufscheinen, die langzeitarbeitslos sind oder die als armutsgefährdet gelten (14,4 Prozent der Bevölkerung in Österreich).
„Um den Bahnhof lagern sich die Probleme an. Mich wundert eigentlich nur, dass sich die Leute nicht wundern. Da draußen auf dem Bahnhofsplatz kann man sehen, was der Kapitalismus von den Menschen übrig lässt“, sagt Dimmel.
Diese Menschen wiederum treffen dort auf Menschen, die Kriegen in ihren Heimatländern entronnen sind. „Und für die gibt es im Asylverfahren keine begleitende Traumatherapie. Tschetschenen wachsen seit drei Generationen in ihrer Heimat mit Krieg und Schießereien auf“, sagt Dimmel.
Nur: Wenn diese Menschen ihre Verhaltensmuster nach Österreich mitbringen, kann sich Österreich wehren. Dimmel sagt: „Es gibt den Paragraf 7 des Asylgesetzes.“Dieser besagt: „Ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten ist