4500 Kinder leben in Pflegefamilien
Es gibt zu wenige Pflegeeltern, um den bestehenden Bedarf zu decken.
Drei von tausend Kindern leben in Österreich in einer Pflegefamilie. Die Gesamtzahl der Pflegekinder liegt derzeit bei knapp 4500. Dazu kommen 6400 Kinder, die in stationären, institutionellen Einrichtungen – wie sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder SOS-Kinderdörfern – leben. Für weitere 27.000 Kinder unter 18 Jahren gibt es eine „Unterstützung der Erziehung“wie beispielsweise eine verpflichtende Familienberatung oder therapeutische Maßnahmen im Krisenfall. Diese Zahlen gehen aus der Expertise „Die rechtliche und soziale Situation von Pflegeeltern in Österreich“des Instituts für Familienforschung an der Universität Wien hervor.
Die Zahl der Pflegekinder sei in den vergangenen 18 Jahren relativ konstant geblieben, obwohl die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen in Österreich gesunken sei, heißt es in der Expertise. Verändert habe sich das Geschlechterverhältnis, der früher geringere Anteil von Mädchen ist kontinuierlich gewachsen: 2013 waren bereits 49,1 Prozent der Pflegekinder weiblich. Ein Bundesländervergleich ergibt, dass in Vorarlberg, der Steiermark und in Niederösterreich die Unterbringung in Pflegefamilien etwas weiter verbreitet ist als in Restösterreich. An der Spitze der Pflegefamilienunterbringung steht Vorarlberg, Kärnten ist Schlusslicht. Wie viele Pflegeeltern es gibt, ist nicht ganz klar, da entsprechende Statistiken fehlen. Wie Recherchen ergaben, dürfte die Zahl der Pflegefamilien bzw. Pflegeeltern aber bei rund 3200 liegen. Das ist zu wenig, um den Bedarf zu decken.
Um eine Pflegeelternschaft bemühen sich Paare und Einzelpersonen vor allem aus karitativen Gründen, sie wollen „einem Kind etwas Gutes tun“, oder weil sie einen Kinderwunsch haben, der nicht anders erfüllt werden kann. Das Modell der traditionellen Kernfamilie ist weitverbreitet, aktuell gibt es nur wenige gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern. Kritisiert wird in der Expertise die Benachteiligung von Pflegeeltern bei Elternkarenz und Elternteilzeit.