Steuersünder XY, bitte melden!
Kritik an Schweizer Umgang mit mutmaßlichen Steuerhinterziehern.
Medienberichte über die Veröffentlichung von Namen mutmaßlicher Steuerhinterzieher in der Schweiz sorgen vor allem in Deutschland für Aufregung. Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) kann man das nicht nachvollziehen. Die Praxis sei seit vier Jahren üblich, sagt Alexandre Dumas, Leiter des Informationsdienstes für Steuersachen in der ESTV.
Dass im Schweizer Bundesblatt Namen oder Firmen genannt werden, zu denen es Amtshilfeersuchen aus dem Ausland gibt, sei „die Ultima Ratio“. In der Regel erfolge die Kontaktaufnahme über die Schweizer Adresse oder die Bank. Gelinge das nicht und lasse das Ursprungsland keine direkte Kontaktnahme im Ausland zu, bleibe nur die Bitte im Internet um Kontaktaufnahme. „Wir versuchen das Verhältnis zwischen Vertraulichkeitsgrundsatz und rechtlichem Gehör so gut wie möglich zu wahren“, sagt Dumas, „aber irgendwie müssen wir diese Menschen kontaktieren.“
Die Zahl der Amtshilfeersuchen an die Schweiz ist zuletzt explodiert. Das ist eine Folge der Steuerabkommen, die auf Druck der EU und der USA mit immer mehr Ländern geschlossen wurden. 2011 gab es 300 Amtshilfeersuchen, 2014 waren es schon 2000. Proportional steigen die Veröffentlichungen. Österreich hat seit 2012 ein Abkommen mit der Schweiz, das auch Amtshilfe vorsieht. 2014 wurde die Schweiz laut Finanzministerium 17 Mal ersucht, Nachschau wegen des Verdachts von Steuervergehen zu halten, heuer waren es bis Mai bereits 15. Der Grund: Die Finanzämter kommen mit ihren Prüfungen beim Jahr 2012 an und fragen nach. Aktuell finden sich keine Österreicher im Schweizer Bundesblatt, zu denen Kontakt gesucht wird.
Der deutsche Grüne Sven Giegold sieht in der Namensnennung einen Verstoß gegen Bürgerrechte. Schließlich seien die Betroffenen nicht verurteilt. Dies sei nicht mit dem deutschen Steuergeheimnis vereinbar, sagte auch Peter-Jürgen Schneider, Finanzminister Niedersachsens.
„Irgendwie müssen wir die Menschen kontaktieren.“