Ein 14-Jähriger wollte zu den Terrormilizen
Laut Anklage plante der Bursch einen Bombenanschlag auf den Wiener Westbahnhof. Teilbedingte Haftstrafe in St. Pölten.
Welche Strafe soll man über einen 14-Jährigen verhängen, der quasi als Beweis für seine Entschlossenheit zum islamistischen Terror den Wiener Westbahnhof sprengen wollte? Diese Frage habe sich das Schöffengericht in St. Pölten am Dienstag gestellt, sagte Richter Markus Grünberger in seiner Urteilsbegründung. Angesichts eines Strafrahmens von fünf Jahren, der dem in wenigen Tagen 15 Jahre alten Schüler wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat gedroht hätte, habe man sich für eine Strafe im unteren Bereich entschieden: zwei Jahre teilbedingte Haft (acht Monate unbedingt), dazu Weisung zur Bewährungshilfe und zu einer Psychotherapie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aufgrund des jugendlichen Alters des Burschen, der in Istanbul als türkischer Staatsbürger geboren wurde und seit acht Jahren mit seiner Mutter in Österreich lebt, fand der Prozess gegen den geständigen Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Staatsanwalt Michael Lindenbauer hatte in seinem Eröffnungsvortrag betont, der Jugendliche habe weder Reue noch Schuldbewusstsein gezeigt. Er habe im Herbst 2014 persönlichen Kontakt zu Anhängern der Terrororganisation „Islamischer Staat“(IS) hergestellt, um sich in Syrien am bewaffneten Kampf zu beteiligen. Außerdem habe er sich im Internet auf einer Webseite der Al Kaida eine Anleitung zum Bau einer Sprengvorrichtung verschafft, um vor seiner Abreise nach Syrien einen Anschlag in Wien zu verüben – mögliches Ziel sei der Westbahnhof gewesen. Weiters soll der 14-Jährige versucht haben, seinen zwölfjährigen Freund für den IS zu rekrutieren. Die Pläne wurden schließlich durch eine Anzeige der Sonderschule, die der Bursch besuchte, vereitelt. Der Schule und der Mutter war die zunehmende Radikalisierung des Schülers aufgefallen. Bei seiner Vernehmung durch den Verfassungsschutz hatte der Jugendliche sein Vorhaben gestanden. Als man ihn im Oktober 2014 kurzfristig aus der U-Haft entließ, tauchte er in Wien unter, wurde aber entdeckt und erneut festgenommen.
Auch eine 16-Jährige, die am Dienstag vor einem Wiener Schöffengericht im Tschador erschien, hatte sich wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung – nämlich dem IS – zu verantworten. Die nicht aus einer Familie mit Migrationshintergrund stammende 16-Jährige war 2014 zum Islam konvertiert und wollte mit ihrem nach islamischem Recht angetrauten 18jährigen Ehemann, einem Tschetschenen, in den Dschihad ziehen.
Der Mutter des Mädchens entging die Radikalisierung ihrer Tochter nicht: Sie verhinderte die Ausreise ihrer Tochter nach Syrien, indem sie ihr den Pass wegnahm. Auch ein zweiter Ausreiseversuch Ende Februar scheiterte.
Die 16-Jährige wurde freigesprochen, wie auch ein mitangeklagter 18-jähriger Freund ihres angeblich in Syrien umgekommenen Ehemanns. Es gebe keine Beweise, dass das Mädchen wissentlich die Ziele des IS gefördert habe, sagte das Gericht zum Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.