Null Toleranz für „Fuck de Koningin“
Wer in den Niederlanden das Königshaus beleidigt, kann hart bestraft werden.
Niederländer sind nicht gerade für sprachliches Feingefühl bekannt. Richtig „lekker“finden sie Fluchen und Schimpfen. Beliebte Ausdrücke sind „Godverdomme“(gottverdammt), das Wort „Fuck“, aber auch die Namen von tödlichen Krankheiten und von Genitalien werden verwendet. Doch wehe, es geht ums Königshaus – dann ist Schluss mit lustig. Einem Demonstranten droht nun ein Strafprozess, weil er „Fuck de koning“gerufen hat.
Ende 2014 bekräftigte nämlich Abulkasim Al-Jaberi seinen Protest gegen den vermeintlich rassistischen heiligen Nikolaus mit dem Ausruf: „Fuck de koning, fuck de koningin, fuck het ko- ningshuis.“Sofort wurde er festgenommen. Weil er sich weigerte, die Geldbuße von 500 Euro zu zahlen, kam jetzt die Vorladung. Nach Artikel 111 des Strafgesetzbuchs aus dem 19. Jahrhundert wird Beleidigung des Königs mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro bestraft.
Ein Sturm der Entrüstung brach los. Politiker und Kolumnisten riefen „Schande“und verwiesen auf die Meinungsfreiheit. „Steht der König höher als Jesus?“, fragte das Blatt „De Volkskrant“. Denn das Verbot der Gotteslästerung wurde 2014 abgeschafft. Parteien fordern nun auch die Streichung des Paragrafen zur Majestätsbeleidigung.
Die Staatsanwaltschaft ruderte zwar zurück und erwägt, das Verfahren gegen den Demonstranten einzustellen, nach dem Motto: dumm gelaufen. Doch die „Fuck-Affäre“ist kein Einzelfall. Im Gegenteil, Strafen sind seit einigen Jahren die Regel. Seit 2000 wurden mindestens 20 Personen wegen Beleidigung des Staatsoberhaupts verfolgt. Darunter auch ein Mann, der 2010 ein Teelicht gegen die Goldene Kutsche der Oranjes warf. Urteil: fünf Monate Gefängnis.
So streng wie in Thailand sind die Niederländer aber nicht. Dort wurde erst kürzlich ein Mann zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er auf Facebook König Bhumibol beleidigt hatte.
Rätselauflösung auf Seite 20