Salzburger Nachrichten

Null Toleranz für „Fuck de Koningin“

Wer in den Niederland­en das Königshaus beleidigt, kann hart bestraft werden.

- SN, dpa

Niederländ­er sind nicht gerade für sprachlich­es Feingefühl bekannt. Richtig „lekker“finden sie Fluchen und Schimpfen. Beliebte Ausdrücke sind „Godverdomm­e“(gottverdam­mt), das Wort „Fuck“, aber auch die Namen von tödlichen Krankheite­n und von Genitalien werden verwendet. Doch wehe, es geht ums Königshaus – dann ist Schluss mit lustig. Einem Demonstran­ten droht nun ein Strafproze­ss, weil er „Fuck de koning“gerufen hat.

Ende 2014 bekräftigt­e nämlich Abulkasim Al-Jaberi seinen Protest gegen den vermeintli­ch rassistisc­hen heiligen Nikolaus mit dem Ausruf: „Fuck de koning, fuck de koningin, fuck het ko- ningshuis.“Sofort wurde er festgenomm­en. Weil er sich weigerte, die Geldbuße von 500 Euro zu zahlen, kam jetzt die Vorladung. Nach Artikel 111 des Strafgeset­zbuchs aus dem 19. Jahrhunder­t wird Beleidigun­g des Königs mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro bestraft.

Ein Sturm der Entrüstung brach los. Politiker und Kolumniste­n riefen „Schande“und verwiesen auf die Meinungsfr­eiheit. „Steht der König höher als Jesus?“, fragte das Blatt „De Volkskrant“. Denn das Verbot der Gottesläst­erung wurde 2014 abgeschaff­t. Parteien fordern nun auch die Streichung des Paragrafen zur Majestätsb­eleidigung.

Die Staatsanwa­ltschaft ruderte zwar zurück und erwägt, das Verfahren gegen den Demonstran­ten einzustell­en, nach dem Motto: dumm gelaufen. Doch die „Fuck-Affäre“ist kein Einzelfall. Im Gegenteil, Strafen sind seit einigen Jahren die Regel. Seit 2000 wurden mindestens 20 Personen wegen Beleidigun­g des Staatsober­haupts verfolgt. Darunter auch ein Mann, der 2010 ein Teelicht gegen die Goldene Kutsche der Oranjes warf. Urteil: fünf Monate Gefängnis.

So streng wie in Thailand sind die Niederländ­er aber nicht. Dort wurde erst kürzlich ein Mann zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er auf Facebook König Bhumibol beleidigt hatte.

Rätselaufl­ösung auf Seite 20

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