Rechter Schmierer brach bei Stiefoma ein
21-Jähriger wurde erst kürzlich wegen Verunstaltung der Stolpersteine verurteilt.
Erst im Jänner hatte der 21-jährige Patrick aus Salzburg fünf Jahre Haft wegen nationalsozialistisch motivierter Sachbeschädigung ausgefasst. Der einschlägig vorbestrafte junge Mann war laut dem damaligen, noch nicht rechtskräftigen Urteil an der Beschmierung von 59 Stolpersteinen in Salzburg – diese erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus – beteiligt gewesen. Patrick und ein ebenfalls schuldig erkannter Bekannter von ihm hatten zwischen Februar und Oktober 2013 insgesamt 136 neonazistische Sachbeschädigungen begangen. Am Montag musste sich Patrick in einem anderen Prozess erneut am Landesgericht verantworten: vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Bettina Maxones-Kurkowski) ging es vor allem um Einbruchsdiebstähle, die der 21-Jährige laut Staatsanwältin Karin Sperling im Sommer 2014 verübt hatte. „Der Angeklagte war wegen der Stolperstein-Causa bereits sechs Monate in U-Haft gesessen und im April 2014 gegen gelindere Mittel entlassen worden. Schon ein paar Monate später hatte er den Großteil der nun gegenständlichen Einbrüche verübt. Weshalb er seit Oktober wieder in U-Haft sitzt“, erläuterte die Staatsanwältin. Mit Patrick (Verteidiger: Thomas Rieser) saßen am Montag auch zwei vorbestrafte 20-Jährige (Verteidiger: Katha- rina Taudes, Bernhard Heim) wegen Beihilfe an den Einbrüchen vor Gericht; zudem wurden einem vierten, bereits 37jährigen Angeklagten (Verteidiger: Michael Hofer) neben Eigentumsdelikten auch zwei versuchte Überfälle angelastet: so hatte sich der 37-Jährige seine Haare mit Lack besprüht (!) und versucht, eine Trafik zu berauben. Das Quartett zeigte sich großteils geständig. Patrick hatte mit einem der Komplizen im August 2014 sogar bei seiner Stiefoma eingebrochen und einen Tresor samt Goldbarren gestohlen. Zudem geht es um geknackte Zeitungskassen und Coups in Gartenhütten. Patrick erhielt 18 Monate teilbedingte Haft, die übrigen drei Angeklagten zwischen drei und 15 Monaten unbedingter Haft.
Rätselauflösung auf Seite 20