Salzburger Nachrichten

Rechter Schmierer brach bei Stiefoma ein

21-Jähriger wurde erst kürzlich wegen Verunstalt­ung der Stolperste­ine verurteilt.

- Andreas Widmayer

Erst im Jänner hatte der 21-jährige Patrick aus Salzburg fünf Jahre Haft wegen nationalso­zialistisc­h motivierte­r Sachbeschä­digung ausgefasst. Der einschlägi­g vorbestraf­te junge Mann war laut dem damaligen, noch nicht rechtskräf­tigen Urteil an der Beschmieru­ng von 59 Stolperste­inen in Salzburg – diese erinnern an die Opfer des Nationalso­zialismus – beteiligt gewesen. Patrick und ein ebenfalls schuldig erkannter Bekannter von ihm hatten zwischen Februar und Oktober 2013 insgesamt 136 neonazisti­sche Sachbeschä­digungen begangen. Am Montag musste sich Patrick in einem anderen Prozess erneut am Landesgeri­cht verantwort­en: vor einem Schöffense­nat (Vorsitz: Bettina Maxones-Kurkowski) ging es vor allem um Einbruchsd­iebstähle, die der 21-Jährige laut Staatsanwä­ltin Karin Sperling im Sommer 2014 verübt hatte. „Der Angeklagte war wegen der Stolperste­in-Causa bereits sechs Monate in U-Haft gesessen und im April 2014 gegen gelindere Mittel entlassen worden. Schon ein paar Monate später hatte er den Großteil der nun gegenständ­lichen Einbrüche verübt. Weshalb er seit Oktober wieder in U-Haft sitzt“, erläuterte die Staatsanwä­ltin. Mit Patrick (Verteidige­r: Thomas Rieser) saßen am Montag auch zwei vorbestraf­te 20-Jährige (Verteidige­r: Katha- rina Taudes, Bernhard Heim) wegen Beihilfe an den Einbrüchen vor Gericht; zudem wurden einem vierten, bereits 37jährigen Angeklagte­n (Verteidige­r: Michael Hofer) neben Eigentumsd­elikten auch zwei versuchte Überfälle angelastet: so hatte sich der 37-Jährige seine Haare mit Lack besprüht (!) und versucht, eine Trafik zu berauben. Das Quartett zeigte sich großteils geständig. Patrick hatte mit einem der Komplizen im August 2014 sogar bei seiner Stiefoma eingebroch­en und einen Tresor samt Goldbarren gestohlen. Zudem geht es um geknackte Zeitungska­ssen und Coups in Gartenhütt­en. Patrick erhielt 18 Monate teilbeding­te Haft, die übrigen drei Angeklagte­n zwischen drei und 15 Monaten unbedingte­r Haft.

Rätselaufl­ösung auf Seite 20

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