Sind Krankenkassen zu großzügig?
Als „unbefriedigend“bezeichnet es der Rechnungshof, wie die Krankenkassen über den Versicherungsschutz für Drittstaatsangehörige (also Migranten von außerhalb der EU) entscheiden. Es müsse sichergestellt werden, dass nur Personen, die alle Voraussetzungen erfüllten, den Versicherungsschutz erhielten, fordert der Rechnungshof. Einige Krankenkassen prüften die Voraussetzungen – abgesehen vom Vorliegen eines Meldezettels – gar nicht. Es müsse aber auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts geprüft werden.