Geschäftsführer sitzt in U-Haft
Nach Großbrand wird er der sechsfachen fahrlässigen Tötung beschuldigt.
SCHNEIZLREUTH. Ein fröhlicher Ausflug zu einem 50Jahr-Betriebsjubiläum einer bayerischen Firma für Innenausbausysteme endete am Morgen des 23. Mai in Schneizlreuth im sogenannten kleinen deutschen Eck mit einer Katastrophe: Bei einem Brand, der im Obergeschoß des denkmalgeschützten Gasthauses ausgebrochen war, starben sechs Menschen, acht wurden teils schwerst verletzt.
Jetzt hat der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Laufen Haftbefehl gegen den 46-jährigen Geschäftsführer einer Veranstaltungsgesellschaft, die das alte Gasthaus betreibt, erlassen.
„Seit Dienstag befindet sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft“, bestätigte Oberstaatsanwalt Volker Ziegler. Der Haftbefehl sei wegen Fluchtgefahr erlassen worden.
„Die Staatsanwaltschaft sieht den dringenden Verdacht der sechsfachen fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung in acht Fällen für gegeben“, stellte Volker Ziegler fest. Der Verdacht gründe sich auf den Umstand, dass im Obergeschoß des alten Gebäudes keine Schlafstätten eingerichtet hätten werden dürfen, da solche nicht genehmigt worden seien. Dies soll dem Geschäftsführer bekannt gewesen sein.
Nach Darstellung des Ermittlungsrichters habe der Geschäftsführer schon vor sechs Jahren beim Landratsamt erklärt, er verzichte auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für Gästebetten, weil es keine Möglichkeiten für die bauliche Veränderung gebe, die den Brandschutzverordnungen entsprächen. Der Beschuldigte soll dabei ausdrücklich auf die Beherbergung von Personen mit Übernachtungen in diesem Gebäude verzichtet haben.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Geschäftsführer mit einem Brandausbruch und der Gefährdung von Menschenleben rechnen müssen. Die Brandursache sei noch nicht eindeutig geklärt. Es gibt Vermutungen, dass es sich um einen technischen Defekt handeln könnte. An dem Betriebsausflug hatten 47 Personen teilgenommen.