Öfter ein neues Handy als neue Jeans
Ist es Ausdruck der Wegwerfgesellschaft? Oder doch eine von Produzenten absichtlich verkürzte Lebensdauer? Fakt ist: Elektrogeräte leben immer kürzer. Immer mehr Länder gehen dagegen rechtlich vor.
kürzere Lebensdauer erwarten, zum einen durch immer schnellere Produkteinführungszyklen, zum anderen durch die von der Werbung suggerierte Notwendigkeit, stets das neueste Gerät zu besitzen. Das wiederum bestätige Produzenten darin, immer kurzlebigere Produkte herzustellen. Und bringe Kunden wiederum dazu, von vornherein günstigere Produkte zu kaufen und billige Ersatzkäufe teuren Reparaturen vorzuziehen. Eine „Abwärtsspirale der Erwartungen“, so Tröger.
„Freilich will der 14-Jährige das neueste Handy, weil er sonst unter seinen Freunden als Außenseiter gilt“, sagt Peter Blazek vom Verein für Konsumenteninformation VKI. „Dem Jugendlichen allein kann man daran aber nicht die Schuld geben“, betont er. Das sei ein von der Wirtschaft stark gefördertes Verhalten.
Im Sinne des Umweltschutzes wollen immer mehr europäische Länder diesen Trend bremsen. In Frankreich etwa wird der geplante Produkttod – Obsoleszenz genannt – neuerdings als Betrug gewertet, mit einer Strafdrohung bis zu zwei Jahren. Deutschland kündigte diese Woche ein neues Elektromüll-Gesetz an. Elektrohändler mit über 400 Quadratmeter Verkaufsfläche sollen demnach ab 2016 gezwungen sein, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, und zwar kleinere Geräte immer, auch ohne Rechnung, größere wie Kühlschränke nur bei Kauf eines neuen Gerätes. Gelten soll das auch für Onlinehändler. „Eine gute Maßnahme, denn wenn man die Wirtschaft zwingt, alles zurückzunehmen, wird es weniger attraktiv, allzu kurzlebige Produkte auf den Markt zu bringen“, meint Konsumentenschützer Blazek. In Österreich sei es bisher eine Kulanz des Handels und eine Werbemaßnahme, bei Neukauf alte Geräte zu entsorgen. Nicht nur positiv beurteilt Blazek einen weiteren Vorstoß des deutschen Umweltbundesamtes, Kaffeemaschinen und Handys künftig ähnlich wie Joghurt mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum zu versehen. „Die Umsetzung ist schwierig, denn meist sind das keine Zeitangaben, sondern Aussagen wie: mindestens 500 Waschgänge.“Das sei für Konsumenten schwierig zu durchschauen.
In Österreich seien derzeit keine Gesetzesänderungen in Vorbereitung. Hoffnung, dass auch hier Bewegung in die Diskussion kommt, haben die Konsumentenschützer dennoch – durch europaweite Neuregelungen. Dass der geplante Produkttod damit bald strafbar ist, glaubt Blazek allerdings nicht. „Dem Hersteller böswillige Absicht nachzuweisen ist so gut wie unmöglich.“