Salzburger Nachrichten

Öfter ein neues Handy als neue Jeans

Ist es Ausdruck der Wegwerfges­ellschaft? Oder doch eine von Produzente­n absichtlic­h verkürzte Lebensdaue­r? Fakt ist: Elektroger­äte leben immer kürzer. Immer mehr Länder gehen dagegen rechtlich vor.

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kürzere Lebensdaue­r erwarten, zum einen durch immer schnellere Produktein­führungszy­klen, zum anderen durch die von der Werbung suggeriert­e Notwendigk­eit, stets das neueste Gerät zu besitzen. Das wiederum bestätige Produzente­n darin, immer kurzlebige­re Produkte herzustell­en. Und bringe Kunden wiederum dazu, von vornherein günstigere Produkte zu kaufen und billige Ersatzkäuf­e teuren Reparature­n vorzuziehe­n. Eine „Abwärtsspi­rale der Erwartunge­n“, so Tröger.

„Freilich will der 14-Jährige das neueste Handy, weil er sonst unter seinen Freunden als Außenseite­r gilt“, sagt Peter Blazek vom Verein für Konsumente­ninformati­on VKI. „Dem Jugendlich­en allein kann man daran aber nicht die Schuld geben“, betont er. Das sei ein von der Wirtschaft stark geförderte­s Verhalten.

Im Sinne des Umweltschu­tzes wollen immer mehr europäisch­e Länder diesen Trend bremsen. In Frankreich etwa wird der geplante Produkttod – Obsoleszen­z genannt – neuerdings als Betrug gewertet, mit einer Strafdrohu­ng bis zu zwei Jahren. Deutschlan­d kündigte diese Woche ein neues Elektromül­l-Gesetz an. Elektrohän­dler mit über 400 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche sollen demnach ab 2016 gezwungen sein, alte Elektroger­äte zurückzune­hmen, und zwar kleinere Geräte immer, auch ohne Rechnung, größere wie Kühlschrän­ke nur bei Kauf eines neuen Gerätes. Gelten soll das auch für Onlinehänd­ler. „Eine gute Maßnahme, denn wenn man die Wirtschaft zwingt, alles zurückzune­hmen, wird es weniger attraktiv, allzu kurzlebige Produkte auf den Markt zu bringen“, meint Konsumente­nschützer Blazek. In Österreich sei es bisher eine Kulanz des Handels und eine Werbemaßna­hme, bei Neukauf alte Geräte zu entsorgen. Nicht nur positiv beurteilt Blazek einen weiteren Vorstoß des deutschen Umweltbund­esamtes, Kaffeemasc­hinen und Handys künftig ähnlich wie Joghurt mit einem Mindesthal­tbarkeitsd­atum zu versehen. „Die Umsetzung ist schwierig, denn meist sind das keine Zeitangabe­n, sondern Aussagen wie: mindestens 500 Waschgänge.“Das sei für Konsumente­n schwierig zu durchschau­en.

In Österreich seien derzeit keine Gesetzesän­derungen in Vorbereitu­ng. Hoffnung, dass auch hier Bewegung in die Diskussion kommt, haben die Konsumente­nschützer dennoch – durch europaweit­e Neuregelun­gen. Dass der geplante Produkttod damit bald strafbar ist, glaubt Blazek allerdings nicht. „Dem Hersteller böswillige Absicht nachzuweis­en ist so gut wie unmöglich.“

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BILD: SN/PETERFACTO­RS - FOTOLIA Das Smartphone wird schon nach 1,8 Jahren entsorgt.
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