Ferien mit Struppi
Verreisen mit dem Hund will vorbereitet sein. Zahlreiche Transportvorschriften und Einreisebestimmungen sind zu beachten.
Einige Dinge sollte man bei der Wahl des Reisemittels beachten, will man seinen Vierbeiner mit auf Urlaub nehmen. Auch die Einreisebestimmungen einzelner Länder inner- und außerhalb der EU sind teilweise sehr streng.
Das Auto ist für den Hund wohl das angenehmste Verkehrsmittel, da Pausen individuell eingelegt werden können. Sofern die Fahrten nicht während der Mittagshitze oder an klassischen Stautagen stattfinden. Besonders wichtig: Vor allem bei warmen Temperaturen darf der Hund im Fahrzeug nie allein gelassen werden. Am besten geschützt sind Hunde während der Fahrt in speziellen Reiseboxen. Aber auch mit einem Sicherheitsgurt, der am Rücksitz montiert und am Brustgeschirr befestigt wird, kann man das Tier sichern.
Auch Bahnreisen eignen sich, sofern der Hund daran gewöhnt ist. Vorbereitend unternimmt man also idealerweise ein paar kurze Zugfahrten. Von Reisen während der Hauptverkehrszeit ist abzuraten. Gedacht werden sollte an mehrere Stopps und eine Wasserschüssel. Über die jeweiligen Transportvorschriften und Fahrpreise gibt die Bahngesellschaft Auskunft.
Ein Flug bedeutet für Hunde, die zu groß sind fürs Handgepäck, großen Stress – und sollte daher gut überlegt sein. „Abhängig vom Gewicht dürfen sie in den Passagierraum oder werden im beheizten Frachtraum befördert“, sagt ÖAMTC-Expertin Kristina Tauer.
Genaue Informationen zu den Transportvorschriften sind bei der Fluggesellschaft erhältlich. Haustiere benötigen auf allen Auslands- reisen, auch in Nicht-EU-Länder, den EU-Heimtierausweis. Dieser bestätigt die Impfung gegen Tollwut und die Kennzeichnung per Mikrochip. Erhältlich ist der Ausweis bei jedem Tierarzt. Seit Ende 2014 gibt es einen neuen Heimtierausweis – der alte bleibt jedoch weiterhin gültig.
Bei Reisen nach Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen wird zusätzlich zum EU-Heimtierausweis eine Bandwurmbehandlung verlangt. Diese muss einen bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.
Bei Reisen in die Nicht-EU-Staaten Mazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei und Ukraine muss vor der Abreise ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper beim Tier durchgeführt werden. Weniger wegen der Hin- als für die Rückfahrt. „Ohne gültigen Test kann es zu Problemen bei der Rückreise in die EU kommen“, warnt die ÖAMTCExpertin. Daher sollte man sich rechtzeitig vor der Abreise mit dem Tierarzt in Verbindung setzen.
In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und der Türkei muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden – auch, wenn man nur auf der Durchreise ist.
Und schließlich gibt es noch strenge Vorschriften für Kampfhunde wie Pit Bull Terrier oder Staffordshire Bullterrier. Einige Länder, beispielsweise Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Dänemark und Norwegen, haben Sonderregelungen oder verbieten die Einreise gänzlich.
Bei der Vorbereitung der Reise mit Hund hilft die ÖAMTC-Reisecheckliste: Abhängig von der Länderauswahl führt sie die benötigten Dokumente an.