Im Dienstwagen auf Urlaub
Ist die Nutzung im Ausland erlaubt? Betriebsvereinbarungen oder Rahmenbedingungen sollten regeln, was erlaubt ist und was nicht.
Wer mit dem Dienstwagen in den Urlaub fährt, sollte sich vorab über alle Aspekte der Privatnutzung für Urlaubsfahrten informieren, um die schönste Zeit des Jahres sorgenfrei genießen zu können und rechtlich abgesichert zu sein – das empfehlen die Experten von LeasePlan, einem markenunabhängige Fuhrparkmanagementunternehmen.
Wenn es nicht ohnehin detailliert geregelt ist, zum Beispiel in Betriebsvereinbarungen oder einer klaren Car Policy, sollten Dienstnehmer vor Reiseantritt unbedingt mit ihrem Dienstgeber klären, welche Rahmenbedingungen in ihrem Unternehmen für Urlaubsfahrten mit dem Firmenauto gelten. Davon ist abhängig, ob mit dem Dienstfahrzeug überhaupt in den Urlaub gefahren wer- den darf und inwiefern private Fahrten ins Ausland zulässig sind. Gleichzeitig sind die Fragen der Kostenübernahme sowie des Versicherungsschutzes zu klären. Darüber hinaus kann es Kilometerbeschränkungen geben, die bei der Planung der Urlaubsfahrt zu beachten sind. Um gut vorbereitet in den Urlaub zu starten, sollte man vorab auch abklären, ob Tanken mit der Tankkarte, die vielen Dienstwagennutzern zur Verfügung steht, auch im Ausland möglich sind.
„Die Versicherungsdeckung gilt auch bei privaten Urlaubsfahrten ins europäische Ausland im gleichen Umfang wie in Österreich“, sagt Nigel Storny, Geschäftsführer LeasePlan Österreich. „Die rechtliche Deckung ist also auch bei Kaskoverträgen, über die ja die allermeisten Dienstautos verfügen, gegeben.“Wer mit dem Dienstauto in den Urlaub fährt, sollte aber auf alle Fälle überprüfen, ob die sogenannte Grüne Karte noch nicht abgelaufen ist. Sie bestätigt, dass die Versicherung auch europaweit gültig ist. Die meisten Versicherer stellen die Grüne Karte üblicherweise nur für die Dauer eines Jahres aus .
Von der Vereinbarung zwischen Unternehmen und Dienstwagennutzer ist abhängig, ob weitere Personen (Familienmitglieder oder Nicht-Familienmitglieder) berechtigt sind, das Auto zu lenken. LeasePlan empfiehlt, vor allem bei Fahrten ins Ausland, mehrsprachige Benutzungsbewilligungen für alle berechtigten Lenker, also für den Mitarbeiter und weitere Fahrer, wie zum Beispiel Ehepartner, mitzuführen. Denn bei Dienstwagen ist der Lenker nicht der Besitzer laut Zulassungsschein. In manchen Urlaubsländern sind dafür spezielle Formulare mitzuführen, beispielsweise in Italien die „Delega“.
Bei Reisen mit dem Dienstauto sollte man zudem vorher abklären, ob und welche Unfall- und Pannenhilfen mit dem Dienstgeber vereinbart sind. Bei Unfällen ist der EuroNotruf 112 zu rufen und ein europäischer Unfallbericht auszufüllen. Diesen sollte man bei Auslandsfahrten immer mitführen.