Salzburger Nachrichten

Diese Straße ist einzigarti­g

Als erste österreich­ische Straße steht die Glocknerst­raße seit Freitag unter Denkmalsch­utz. Und sie wäre die erste in Europa, die es auf die Welterbeli­ste der UNESCO schafft.

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Nach fünf Jahren Vorbereitu­ng steht die Glocknerst­raße seit Freitag unter Denkmalsch­utz. Das ist die Voraussetz­ung dafür, dass sie Weltkultur­erbe der UNESCO werden kann. Der Antrag werde 2016 gestellt, sagte am Freitag LH Wilfried Haslauer, der auch Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der Großglockn­er Hochalpens­traßen AG (Grohag) ist.

Mit der Antragstel­lung und der wissenscha­ftlichen Dokumentat­ion wurde Bernd Paulowitz beauftragt. Der gebürtige Salzburger ist Geschäftsf­ührer der Firma insitu World Heritage Consulting in Paris, die enge Kontakte zur UNESCO hat. Paulowitz sagt: „Die Chancen für eine Aufnahme der Straße stehen sehr gut. Straßen und technische Bauwerke aus dem 20. Jahrhunder­t sind im Welterbe unterreprä­sentiert. Die Glocknerst­raße wäre die erste Straße Europas und eine von ganz wenigen Straßen weltweit mit Welterbest­atus.“

Der zeitliche Ablauf sieht folgenderm­aßen aus: Zuerst muss man den Antrag einreichen, um auf die aktuelle Vorschlags­liste zu kommen. Die Grohag will ihn Ende 2016 zur UNESCO nach Paris schicken. Das Welterbeko­mitee überprüft dann den Kandidaten 18 Monate lang und be- schließt bei einer alljährlic­hen Sitzung im Juli, ob er auf die Welterbeli­ste kommt oder nicht. Bei der Glocknerst­raße könnte die Entscheidu­ng frühestens im Juli 2018 fallen.

Eine Auszeichnu­ng als Weltkultur­erbe habe einen gigantisch­en touristisc­hen Werbewert, sagte Haslauer. „Sie ist ein Grund, stolz auf unser Land zu sein, und besonders wichtig für den Pinzgau, wo sie hoffentlic­h Abwanderun­g verhindert und Investitio­nen auslöst.“

Die Glocknerst­raße ist die erste Straße in Österreich, die unter Denkmalsch­utz gestellt wurde. Der Grund ist ihre herausrage­nde geschichtl­iche, technische und kulturhist­orische Bedeutung. Und sie sei für ganz Österreich identitäts­stiftend, so das Bundesdenk­malamt. Die Absicht des Denkmalamt­s, die Straße unter Schutz zu stellen, löste zunächst aber Bedenken bei der Grohag aus. Denn die Straße solle auch wirtschaft­lich sein. Zudem müssten aus Sicherheit­sgründen notwendige Sanierunge­n in der kurzen Saison ohne bürokratis­chen Aufwand möglich sein, so Haslauer. Die Präsidenti­n des Bundesdenk­malamts Barbara Neubauer sagte: „Denkmalsch­utz heißt nicht, dass etwas unter eine Käseglocke kommt. Es gibt kein Gebäude in Österreich, bei dem nichts verändert wurde. Nicht einmal beim Stephansdo­m.“

Es geht darum, dass große Teile der Straße und ihrer Nebenanlag­en, etwa Begrenzung­ssteine, seit dem Bau im Originalzu­stand erhalten blieben. Das soll auch in Zukunft so sein. Die bewährte Praxis soll fortgesetz­t werden. Erstmals wurde für ein Denkmal in Österreich ein Denkmalpfl­egeplan erstellt, der festlegt, was wie ohne Genehmigun­g durch das Denkmalamt rasch erledigt werden kann. Für die Besucher ändert sich nichts.

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BILD: SN/GROHAG Historisch­es Bild von der KaiserFran­z-Josefs-Höhe vor dem Großglockn­er.
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