Für Steuersünder wird es ungemütlich
Banken müssen jetzt auch rückwirkend verdächtige Kapitalflüsse melden. Schwarzgeld-Abschleicher können sich teuer freikaufen.
Österreicher, die in der Schweiz gebunkertes Schwarzgeld zurück ins Heimatland brachten, müssen jetzt mit den Steuerfahndern rechnen. Allerdings können sich diese Abschleicher teuer freikaufen.
WIEN. Sogenannte Abschleicher aus der Schweiz oder aus Liechtenstein kommen mit der am Dienstag beschlossenen Steuerreform doch noch gewaltig unter Druck.
Laut einer – an sich geheimen – Liste der Abschleich- oder Steuerflucht-Länder flohen die meisten Österreicher mit ihrem in der Schweiz gebunkerten Geld nicht etwa in Steueroasen wie Singapur, sondern nach Österreich. Jene Österreicher, die ihr Schwarzgeld oder in der Schweiz steuerschonend geparktes Vermögen vor dem Inkrafttreten der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein am Fiskus vorbei nach Österreich ins heimische Bankgeheimnis „gerettet“haben, drohen nun aufzufliegen. Nicht wegen der neuen Kontoöffnungsmöglichkeiten, die eine Aufhebung des Bankgeheimnisses bedeuten, sondern wegen der rückwirkenden Meldung von Kapitalzuflüssen, die die Grünen als Gegenleistung für ihre Zustimmung zum Bankenpaket und der Erhöhung der Dividenden-Kapitalertragssteuer durchsetzten. Bei der Kontenöffnung erkämpften die Grünen allerdings zudem einen verbesserten Rechts- und Datenschutz.
Laut dem neuen Kapitalabflussmeldegesetz müssen heimische Banken Kapitalzuflüsse von 50.000 Euro oder mehr auf Konten natürlicher Personen, aber auch auf Konten liechtensteinischer Stiftungen rückwirkend melden. Davon betroffen sind Rückflüsse aus der Schweiz zwischen 1. Juli 2011 und 31. Dezember 2012, aus Liechtenstein für das Jahr 2013. Damit geht man sogar weit vor den Abschluss des im April 2012 unterzeichneten Steuerabkommens mit der Schweiz zurück. Und zwar in den Juli 2011, als vom Sprecher der damaligen Finanzministerin der geplante Abschluss des Abkommens mit der Schweiz erstmals „erwähnt“wurde, wie der Grüne Budgetsprecher und Erfinder der Kapitalabfluss-Melderegelung, Bruno Rossmann, den SN erläutert.
Die Regelung mit einer anony- men Einmalzahlung von 38 Prozent ist ähnlich der Regelung im den Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein gestaltet – dort betrug die Abgeltungssteuer für anonym bleibende Schwarzgeldkonten aber noch 15 bis 38 Prozent. Betroffene müssen die Nachversteuerung durch Einmalzahlung nun bis 31. März 2016 unwiderruflich der Finanz melden. Wer versteuertes Geld in die Schweiz geschafft und nur für die Erträge keine KESt bezahlt habe, werde eher zur Selbstanzeige greifen, sagt Rossmann. Auch hier gibt es seit einigen Monaten Zuschläge zwischen fünf und 30 Prozent.
Eine erhoffte weitere Verschärfung bei Selbstanzeigen nach deutschem Vorbild brachten die Grünen nicht durch, ebenso wenig die Forderung nach mehr Personal für Großbetriebsprüfungen. Rossmann: „In Österreich gibt es im Vergleich zu Deutschland halb so viele Steuerprüfer pro zu prüfendem Fall.“