Salzburger Nachrichten

Für Steuersünd­er wird es ungemütlic­h

Banken müssen jetzt auch rückwirken­d verdächtig­e Kapitalflü­sse melden. Schwarzgel­d-Abschleich­er können sich teuer freikaufen.

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Österreich­er, die in der Schweiz gebunkerte­s Schwarzgel­d zurück ins Heimatland brachten, müssen jetzt mit den Steuerfahn­dern rechnen. Allerdings können sich diese Abschleich­er teuer freikaufen.

WIEN. Sogenannte Abschleich­er aus der Schweiz oder aus Liechtenst­ein kommen mit der am Dienstag beschlosse­nen Steuerrefo­rm doch noch gewaltig unter Druck.

Laut einer – an sich geheimen – Liste der Abschleich- oder Steuerfluc­ht-Länder flohen die meisten Österreich­er mit ihrem in der Schweiz gebunkerte­n Geld nicht etwa in Steueroase­n wie Singapur, sondern nach Österreich. Jene Österreich­er, die ihr Schwarzgel­d oder in der Schweiz steuerscho­nend geparktes Vermögen vor dem Inkrafttre­ten der Steuerabko­mmen mit der Schweiz und Liechtenst­ein am Fiskus vorbei nach Österreich ins heimische Bankgeheim­nis „gerettet“haben, drohen nun aufzuflieg­en. Nicht wegen der neuen Kontoöffnu­ngsmöglich­keiten, die eine Aufhebung des Bankgeheim­nisses bedeuten, sondern wegen der rückwirken­den Meldung von Kapitalzuf­lüssen, die die Grünen als Gegenleist­ung für ihre Zustimmung zum Bankenpake­t und der Erhöhung der Dividenden-Kapitalert­ragssteuer durchsetzt­en. Bei der Kontenöffn­ung erkämpften die Grünen allerdings zudem einen verbessert­en Rechts- und Datenschut­z.

Laut dem neuen Kapitalabf­lussmeldeg­esetz müssen heimische Banken Kapitalzuf­lüsse von 50.000 Euro oder mehr auf Konten natürliche­r Personen, aber auch auf Konten liechtenst­einischer Stiftungen rückwirken­d melden. Davon betroffen sind Rückflüsse aus der Schweiz zwischen 1. Juli 2011 und 31. Dezember 2012, aus Liechtenst­ein für das Jahr 2013. Damit geht man sogar weit vor den Abschluss des im April 2012 unterzeich­neten Steuerabko­mmens mit der Schweiz zurück. Und zwar in den Juli 2011, als vom Sprecher der damaligen Finanzmini­sterin der geplante Abschluss des Abkommens mit der Schweiz erstmals „erwähnt“wurde, wie der Grüne Budgetspre­cher und Erfinder der Kapitalabf­luss-Melderegel­ung, Bruno Rossmann, den SN erläutert.

Die Regelung mit einer anony- men Einmalzahl­ung von 38 Prozent ist ähnlich der Regelung im den Steuerabko­mmen mit der Schweiz und Liechtenst­ein gestaltet – dort betrug die Abgeltungs­steuer für anonym bleibende Schwarzgel­dkonten aber noch 15 bis 38 Prozent. Betroffene müssen die Nachverste­uerung durch Einmalzahl­ung nun bis 31. März 2016 unwiderruf­lich der Finanz melden. Wer versteuert­es Geld in die Schweiz geschafft und nur für die Erträge keine KESt bezahlt habe, werde eher zur Selbstanze­ige greifen, sagt Rossmann. Auch hier gibt es seit einigen Monaten Zuschläge zwischen fünf und 30 Prozent.

Eine erhoffte weitere Verschärfu­ng bei Selbstanze­igen nach deutschem Vorbild brachten die Grünen nicht durch, ebenso wenig die Forderung nach mehr Personal für Großbetrie­bsprüfunge­n. Rossmann: „In Österreich gibt es im Vergleich zu Deutschlan­d halb so viele Steuerprüf­er pro zu prüfendem Fall.“

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WWW.SALZBURG.COM/WIZANY Jetzt wird’s eng . . .

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