Ungarn ist nicht asylsicher
Das Verwaltungsgericht in Münster hat jetzt die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings aus Deutschland in das EU-Land Ungarn vorläufig ausgesetzt – wegen „gravierender Anhaltspunkte“für „systemische Schwachstellen“im ungarischen Asylsystem. Der über Ungarn nach Deutschland eingereiste Syrer laufe im Fall einer Abschiebung nach Ungarn Gefahr, „einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein“.