Als „Betrüger“betitelter Strasser verliert Prozess
Warum ein Salzburger, der den Ex-Innenminister einen Betrüger nannte, vom Vorwurf der üblen Nachrede erstinstanzlich freigesprochen wurde.
Vorweg der Hintergrund: Früher einmal war Ernst Strasser, Österreichs tief gefallener, weil wegen Bestechlichkeit verurteilter Ex-Innenminister, mit einem Salzburger Unternehmer namens Peter Treichl befreundet. Treichl betreibt Partnervermittlungsagenturen – Strassers Lebensgefährtin war eine Geschäftspartnerin von ihm. War. Im Herbst 2014 eröffnete sie nämlich eine eigene Agentur.
Faktum ist, dass der im Oktober 2014 rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilte Straftäter Strasser schon im Jänner Freigänger wurde. Und dass Medien – nicht zutreffend – berichteten, der wegen Bestechlichkeit in der „LobbyistenAffäre“schuldig erkannte Strasser werde nun selbst Partnervermittler.
Tatsache ist auch, dass darauf Peter Treichl am 14. Jänner auf Facebook ein Posting schrieb, dessen Inhalt ihn nun am Donnerstag als Beschuldigten vor den Salzburger Strafrichter Aleksandar Vincetic brachte. Treichl hatte in seinem – einige Tage später wieder gelöschten – Eintrag u. a. geschrieben, Strassers Lebensgefährtin habe ihm sein „know how gestohlen“, „Kunden gestohlen“, „Gelder unterschlagen“. Und – konkret bezogen auch auf Strasser – postete Treichl weiter: „...hot scho sein grund warum er sitzen muss.... für mich persönlich sans beide betrüger“.
Strasser klagte Treichl darauf wegen „Übler Nachrede“(§ 111 StGB) und § 6 Mediengesetz („Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung, Verleumdung“). Grund: Er, Strasser, fühle sich durch die unwahren Bemerkungen, insbesondere jene, er sei ein „Betrüger“, in seiner Ehre gekränkt. In der Privatanklage forderte der nun Fußfessel tragende ExMinister, vertreten vom Wiener Anwalt Michael Wukoschitz, eine Entschädigungszahlung.
Zum Prozess am Landesgericht kam Strasser nicht persönlich. Sein Anwalt betonte, der Eintrag über seinen Mandanten, der nicht wegen Betrugs verurteilt worden sei, „war für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar“. Es sei unerheblich, dass er letztlich nur acht Mal „gelikt“und vier Mal „geteilt“wurde.
Treichl wies die Vorwürfe zurück: „Das mit dem Know-how- Diebstahl betraf ja gar nicht Strasser. Wegen dieser Sache habe ich mich mit meiner Ex-Geschäftspartnerin schon verglichen. Und dass Strasser wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde, wusste ich nicht. Ich kenne ja nicht alle Delikte.“Rechtsanwalt Franz Essl, der Vertreter des Beschuldigten, betonte, dass „Herr Strasser in der öffentlichen Wahrnehmung oft als ,ein Korrupter, ein Gauner, ein Betrüger‘ bezeichnet wurde und wird. Mein Mandant ist nicht rechtskundig. Von ihm kann nicht gefordert werden, dass er die Tatbilder der Bestechlichkeit und des Betrugs unterscheiden kann“.
Richter Vincetic sprach Treichl frei: Tatsächlich könne man von einem juristischen Laien nicht verlangen, „dass er zwischen den Delikten differenzieren kann“. Zudem sei „eine Komponente des Betrugs eindeutig auch im Delikt der Bestechlichkeit enthalten“. Der Richter weiter: „Ich gehe auch von einem noch zulässigen Werturteil aus – im Posting steht ja auch, dass der Kläger für den Beschuldigten persönlich ein Betrüger sei.“– Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Strassers Anwalt meldete volle Berufung an.