Strengere Gesetze für Handynutzung im Auto
Keine SMS oder E-Mails mehr am Steuer. Ein Experte fordert noch mehr Konsequenz: Auch das Rauchen sollte verboten werden.
WIEN. SMS schreiben, E-Mails checken oder Facebook-Einträge verfassen: Das Handyverbot am Steuer soll künftig im Gesetz strenger formuliert werden. Das Verkehrsministerium schickt kommende Woche eine Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) in Begutachtung. Darin wird präzisiert, dass der Gebrauch eines Mobiltelefons nur zum Telefonieren mithilfe einer Freisprecheinrichtung oder als Navigationssystem erlaubt ist. Letztgenanntes aber nur dann, wenn sich dafür eine Halterung im Fahrzeug befindet. Bisher lautete die Formulierung: „Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten.“Die KFG-Novelle sei notwendig geworden, weil Handys heutzutage nicht mehr nur zum Telefonieren verwendet würden, hieß es am Donnerstag aus dem Büro von Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ). Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ergänzte: Mit der KFG-Novelle werde dem technologischen Fortschritt Rechnung getragen.
Dass die Ablenkung am Steuer gefährlich ist, zeigt eine aktuelle Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Demnach werden täglich 200.000 SMS am Steuer geschrieben und rund 900.000 Telefonate ohne Freisprecheinrichtung geführt. Letzteres führt zu einem fünf Mal höheren Unfallrisiko: Telefonieren- de Fahrer begehen um 40 Prozent mehr Fahrfehler und ein SMS schreibender Lenker benötigt bis zu fünf Sekunden, um auf Gefahren zu reagieren, wie es in der Studie heißt.
Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) begrüßt das SmartphoneVerbot am Steuer und fordert mehr Kontrollen. Zudem solle das Vergehen in das Vormerksystem aufgenommen werden. Der VCÖ äußerte auch Kritik an der Höhe des Strafmaßes beim Verstoß gegen das Te- lefonierverbot am Steuer. Die Strafen von 50 Euro – oder bei einer Anzeige 72 Euro – spiegelten das Unfallrisiko nicht wider. In vielen EUStaaten seien die Strafen wesentlich höher: In Frankreich sind es 135 Euro, in Italien 160 Euro und in Spanien sogar 200 Euro. Spitzenreiter sind die Niederlande mit 230 Euro.
Auch der Autofahrerclub ÖAMTC steht der geplanten Gesetzesnovelle grundsätzlich positiv gegenüber – „als bewusstseinsbildende Maßnahme“. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer sagte dazu: „Die enge Fassung des Telefonierverbots aus dem Jahr 1999 ist leider von vielen als Freibrief interpretiert worden, mit dem Mobiltelefon andere Dinge sehr wohl tun zu dürfen.“Die Neuerung sei logisch, denn sie schreibe die bisherige ausdehnende Recht- sprechung des Verwaltungsgerichtshofs gesetzlich fest, der „jede Verwendung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung zu Fernsprechzwecken“für strafbar erklärt habe. „Damit waren das Einschalten des Handys, das Abhören der Mobilbox und das Schicken von SMS eigentlich jetzt schon verboten.“Abgesehen vom ausdrücklichen Handyverbot bestehe aber auch die allgemeine Verpflichtung, dass man ein Fahrzeug nur dann lenken dürfe, wenn man sich in einer ausreichenden geistigen oder körperlichen Verfassung befinde. Für den Juristen ist klar: „Daher besteht abseits des ausdrücklichen Handyverbots auch ein allgemeines Verbot, sich ablenken zu lassen oder ablenkende Tätigkeiten auszuführen.“Die geplante Novelle sollte aber auch für das kürzlich in Kraft getretene Handyverbot für Radfahrer angepasst werden.
Einen Schritt weiter geht Gerhard Kronreif. Er ist gerichtlicher Sachverständiger für Verkehrsunfälle in Salzburg. Auch er hält eine Gesetzesnovelle für „eigentlich nicht notwendig“. Die Straßenverkehrsordnung fordere ohnehin konzentriertes Fahren. Kronreif führt aber aus: „Wäre man konsequent, müsste man auch das Rauchen am Steuer verbieten.“Das sei noch gefährlicher. Das gelte aber auch für den Verzehr von Nahrungsmitteln. Aus der Praxis weiß er, dass es immer wieder zu Unfällen kommt, weil Lenker unaufmerksam waren. „Die Blickabwendung ist das Problem“, sagt er. Vor Gericht werde das streng geahndet.
„Müsste auch das Rauchen verbieten.“