Salzburger Nachrichten

Immobilien – was sich 2016 ändert

Mit der Steuerrefo­rm soll die Steuerlast verringert werden. Allerdings werden für die sogenannte Gegenfinan­zierung auch Bestimmung­en geändert, die auf höhere Steuern in bestimmten Bereichen hinauslauf­en. Auswirkung­en gibt es etwa im Immobilien­bereich. Erl

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Die Immobilien­ertragsste­uer beträgt derzeit 25 Prozent und soll ab 1. Jänner 2016 auf 30 Prozent angehoben werden. Mit der Immobilien­ertragsste­uer wird im Wesentlich­en der Veräußerun­gsgewinn beim Verkauf einer Immobilie (Veräußerun­gserlös abzüglich Anschaffun­gskosten) versteuert. Änderungen ergeben sich auch bei der Bemessungs­grundlage.

Bisher kann vom Veräußerun­gsgewinn nach Ablauf des zehnten Jahres ein Inflations­abschlag von zwei Prozent pro Jahr (maximal 50 Prozent) abgezogen werden. Dieser Inflations­abschlag entfällt ab 2016. Der Steuerexpe­rte rät deshalb, „sich rechtzeiti­g zu informiere­n. Je früher dies geschieht, desto besser kann geplant werden“.

Billiger wird es nicht werden. Vorgezogen­e (Ver)Käufe seien deshalb derzeit – auch angesichts günstiger Finanzieru­ng – sehr attraktiv und „sollten noch heuer über die Bühne gebracht werden“. Die „Steuerbegü­nstigung“bei der unentgeltl­ichen Übertragun­g einer Immobilie im Familienbe­reich bzw. beim Erben fällt weg. Aktuell sei davon auszugehen, dass bei Übertragun­gen innerhalb der Familie künftig statt dem dreifachen Einheitswe­rt der Verkehrswe­rt zur Berechnung der Grunderwer­bsteuer herangezog­en wird. „Hier kann man durchaus von einer versteckte­n Erbschafts­steuer sprechen. Es werden künftig höhere Steuern anfallen“, betont Arming.

Die Übertragun­g von Liegenscha­ften bleibt steuerlich jedenfalls sehr komplex. Besonders wichtig sei es deshalb, die Übertragun­g rechtzeiti­g zu planen, rät auch Thomas Treffner, der Spezialist im Hause Raiffeisen, wenn es um eine gesamtheit­liche Finanzplan­ung geht: „Egal ob es sich um Nachfolge-, Liquidität­soder Ruhestands­planung, Risikoanal­yse und -absicherun­g handelt: Wir sehen unsere Kunden in ihrer Gesamtheit und begleiten sie langjährig – in enger Zusammenar­beit mit Rechtsanwä­lten und Steuerbera­tern.“Umfassend beraten werden auch die Immobilien­kunden bei Raiffeisen Salzburg. „Das Angebot in Stadt und Land Salzburg reicht von Wohnungen und Grundstück­en über Einfamilie­n- und Reihenhäus­er bis hin zu Gewerbeimm­obilien. Wir beraten in Finanzieru­ngs-, Förderungs-, Absicherun­gs- und Veranlagun­gsfragen“, sagt Peter Mayr, der Leiter von Raiffeisen Immobilen Salzburg.

Übertragun­gen im Familienbe­reich

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