Immobilien – was sich 2016 ändert
Mit der Steuerreform soll die Steuerlast verringert werden. Allerdings werden für die sogenannte Gegenfinanzierung auch Bestimmungen geändert, die auf höhere Steuern in bestimmten Bereichen hinauslaufen. Auswirkungen gibt es etwa im Immobilienbereich. Erl
Die Immobilienertragssteuer beträgt derzeit 25 Prozent und soll ab 1. Jänner 2016 auf 30 Prozent angehoben werden. Mit der Immobilienertragssteuer wird im Wesentlichen der Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Immobilie (Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten) versteuert. Änderungen ergeben sich auch bei der Bemessungsgrundlage.
Bisher kann vom Veräußerungsgewinn nach Ablauf des zehnten Jahres ein Inflationsabschlag von zwei Prozent pro Jahr (maximal 50 Prozent) abgezogen werden. Dieser Inflationsabschlag entfällt ab 2016. Der Steuerexperte rät deshalb, „sich rechtzeitig zu informieren. Je früher dies geschieht, desto besser kann geplant werden“.
Billiger wird es nicht werden. Vorgezogene (Ver)Käufe seien deshalb derzeit – auch angesichts günstiger Finanzierung – sehr attraktiv und „sollten noch heuer über die Bühne gebracht werden“. Die „Steuerbegünstigung“bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie im Familienbereich bzw. beim Erben fällt weg. Aktuell sei davon auszugehen, dass bei Übertragungen innerhalb der Familie künftig statt dem dreifachen Einheitswert der Verkehrswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen wird. „Hier kann man durchaus von einer versteckten Erbschaftssteuer sprechen. Es werden künftig höhere Steuern anfallen“, betont Arming.
Die Übertragung von Liegenschaften bleibt steuerlich jedenfalls sehr komplex. Besonders wichtig sei es deshalb, die Übertragung rechtzeitig zu planen, rät auch Thomas Treffner, der Spezialist im Hause Raiffeisen, wenn es um eine gesamtheitliche Finanzplanung geht: „Egal ob es sich um Nachfolge-, Liquiditätsoder Ruhestandsplanung, Risikoanalyse und -absicherung handelt: Wir sehen unsere Kunden in ihrer Gesamtheit und begleiten sie langjährig – in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern.“Umfassend beraten werden auch die Immobilienkunden bei Raiffeisen Salzburg. „Das Angebot in Stadt und Land Salzburg reicht von Wohnungen und Grundstücken über Einfamilien- und Reihenhäuser bis hin zu Gewerbeimmobilien. Wir beraten in Finanzierungs-, Förderungs-, Absicherungs- und Veranlagungsfragen“, sagt Peter Mayr, der Leiter von Raiffeisen Immobilen Salzburg.
Übertragungen im Familienbereich