Salzburger Nachrichten

Berufung nach Urteil für SS-Mann

- SN,dpa

Vier Jahre Haft – so hatte das Urteil des Landgerich­ts Lüneburg im Prozess gegen Ex-SS-Mann Oskar Gröning (94) gelautet. Einigen Nebenkläge­rn ist das zu wenig: Sie beantragte­n Revision und wollen den Fall so vor den Bundesgeri­chtshof bringen. Den Antrag reichte ein Berliner Anwalt ein, der Auschwitz-Überlebend­e aus den USA vertritt. Laut dem Anwalt hätte Gröning – er tat im KZ Auschwitz Dienst – wegen Mordes in 300.000 Fällen und nicht nur wegen Beihilfe verurteilt werden müssen.

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