Berufung nach Urteil für SS-Mann
Vier Jahre Haft – so hatte das Urteil des Landgerichts Lüneburg im Prozess gegen Ex-SS-Mann Oskar Gröning (94) gelautet. Einigen Nebenklägern ist das zu wenig: Sie beantragten Revision und wollen den Fall so vor den Bundesgerichtshof bringen. Den Antrag reichte ein Berliner Anwalt ein, der Auschwitz-Überlebende aus den USA vertritt. Laut dem Anwalt hätte Gröning – er tat im KZ Auschwitz Dienst – wegen Mordes in 300.000 Fällen und nicht nur wegen Beihilfe verurteilt werden müssen.