Spenden ermöglichen „sympathische Vielfalt“
„Besonders erfreut!“– So reagiert ein Konzertmanager auf die Ansage des Kulturministers.
WIEN, SALZBURG. „Ein ewig lang gehegter Wunsch aller kulturellen Institutionen geht in Erfüllung.“So kommentiert der Intendant des Wiener Konzerthauses, Matthias Naske, was Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) angekündigt hat: die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Kunst und Kultur. Diese soll ab 2016 per Novelle des Einkommensteuergesetzes – genau: von Paragraf 4a – möglich werden.
Zustimmung dazu äußert auch der Sprecher von Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP): „Es ist unser Wille, dass das kommt“, sagt Markus Habermann. Die Absetzbarkeit von Kulturspenden – analog zu Wissenschaft und Sozialem – dürfte also von den Koalitionsparteien paktiert sein, der Gesetzesentwurf könnte bald vorgelegt werden.
Dieser Anreiz sei wichtig, „damit wir privates Engagement als Motor nützen können“, sagt Naske für das Wiener Konzerthaus. Dafür nennt der Intendant drei Ansatzpunkte.
Erstens sei der Subventionsanteil am Budget des Wiener Konzerthauses mit 14 Prozent gering. Vergleichbare Institutionen in Europa seien im Schnitt zu 45 Prozent öffentlich finanziert. Das heißt: Ein kleiner Steuerverzicht des Staates erzeugt da noch keine Schieflage.
Zweitens hat das Konzerthaus bereits viele private Unterstützer: Sein Trägerverein hat rund 10.000 Mitglieder. Deren Beiträge und Spenden machten etwa drei Prozent am Budget aus, erläutert Matthias Naske. Er sei zuversichtlich, dass dank des neuen Steuervorteils dieser Anteil auf zehn Prozent auszuweiten sei. Er habe den Eindruck dass viele Menschen bereit seien, einen „bewussten Beitrag zum Erhalt eines kulturellen Ambientes“zu leisten, dass also auch anderes als strikte Kommerzialisierung möglich werde – wie Kunstvermittlung, künstlerisches Wagnis, günstige Kartenpreise und „sympathische Vielfalt“im Programm.
Drittens könnte die Steuererleichterung für Spenden einer anderen neuen Belastung etwas entgegensetzen: jener der Umsatzsteuer. Wie berichtet, wird diese für Kunst und Kultur ab Mai 2016 von zehn auf 13 Prozent erhöht. Im Konzerthaus werde die zusätzliche Umsatzsteuer – rund 300.000 Euro pro Jahr – voraussichtlich „nicht eins zu eins“auf alle Preise draufgeschlagen, sagt Matthias Naske. Er werde sich bemühen, vor allem die günstigen Karten nicht zu verteuern.
Kritik an Josef Ostermayer kommt vom Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl: Anders als im SN-Interview festgestellt, verletze der Minister ein essenzielles Recht der Parlamentarier, nämlich das Interpellationsrecht. Mit Geheimhaltung der Aufsichtsratsprotokolle für die Staatstheater – Burgtheater, Staatsoper und Volksoper – verhindere Josef Ostermayer, dass das Parlament die Regierungstätigkeit angemessen kontrolliere.
Der Grün-Politiker widerspricht zudem der Aussage des Ministers, dass der Rechtsdienst der Parlamentsdirektion von einer Publikation der Aufsichtsratsprotokolle deshalb abrate, da diese Geschäftsgeheimnisse enthielten. Tatsächlich wäre nur der Schutz personenbezogener Daten ein Hinderungsgrund, sagt Wolfgang Zinggl. Um Datenschutz nicht als Pauschalabwehr durchgehen zu lassen, habe er an den Minister in zwei parlamentarischen Anfragen rund 500 Einzelfragen über alle Tagesordnungspunkte der Bundestheater-Aufsichtsräte seit 2009 gestellt. „Keine einzige Frage“aus diesem Konvolut habe Ostermayer beantwortet, auch keine, für die der personenbezogene Datenschutz unbedenklich wäre.