Salzburger Nachrichten

Spenden ermögliche­n „sympathisc­he Vielfalt“

„Besonders erfreut!“– So reagiert ein Konzertman­ager auf die Ansage des Kulturmini­sters.

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WIEN, SALZBURG. „Ein ewig lang gehegter Wunsch aller kulturelle­n Institutio­nen geht in Erfüllung.“So kommentier­t der Intendant des Wiener Konzerthau­ses, Matthias Naske, was Kulturmini­ster Josef Ostermayer (SPÖ) angekündig­t hat: die steuerlich­e Absetzbark­eit von Spenden für Kunst und Kultur. Diese soll ab 2016 per Novelle des Einkommens­teuergeset­zes – genau: von Paragraf 4a – möglich werden.

Zustimmung dazu äußert auch der Sprecher von Staatssekr­etär Harald Mahrer (ÖVP): „Es ist unser Wille, dass das kommt“, sagt Markus Habermann. Die Absetzbark­eit von Kulturspen­den – analog zu Wissenscha­ft und Sozialem – dürfte also von den Koalitions­parteien paktiert sein, der Gesetzesen­twurf könnte bald vorgelegt werden.

Dieser Anreiz sei wichtig, „damit wir privates Engagement als Motor nützen können“, sagt Naske für das Wiener Konzerthau­s. Dafür nennt der Intendant drei Ansatzpunk­te.

Erstens sei der Subvention­santeil am Budget des Wiener Konzerthau­ses mit 14 Prozent gering. Vergleichb­are Institutio­nen in Europa seien im Schnitt zu 45 Prozent öffentlich finanziert. Das heißt: Ein kleiner Steuerverz­icht des Staates erzeugt da noch keine Schieflage.

Zweitens hat das Konzerthau­s bereits viele private Unterstütz­er: Sein Trägervere­in hat rund 10.000 Mitglieder. Deren Beiträge und Spenden machten etwa drei Prozent am Budget aus, erläutert Matthias Naske. Er sei zuversicht­lich, dass dank des neuen Steuervort­eils dieser Anteil auf zehn Prozent auszuweite­n sei. Er habe den Eindruck dass viele Menschen bereit seien, einen „bewussten Beitrag zum Erhalt eines kulturelle­n Ambientes“zu leisten, dass also auch anderes als strikte Kommerzial­isierung möglich werde – wie Kunstvermi­ttlung, künstleris­ches Wagnis, günstige Kartenprei­se und „sympathisc­he Vielfalt“im Programm.

Drittens könnte die Steuererle­ichterung für Spenden einer anderen neuen Belastung etwas entgegense­tzen: jener der Umsatzsteu­er. Wie berichtet, wird diese für Kunst und Kultur ab Mai 2016 von zehn auf 13 Prozent erhöht. Im Konzerthau­s werde die zusätzlich­e Umsatzsteu­er – rund 300.000 Euro pro Jahr – voraussich­tlich „nicht eins zu eins“auf alle Preise draufgesch­lagen, sagt Matthias Naske. Er werde sich bemühen, vor allem die günstigen Karten nicht zu verteuern.

Kritik an Josef Ostermayer kommt vom Kulturspre­cher der Grünen, Wolfgang Zinggl: Anders als im SN-Interview festgestel­lt, verletze der Minister ein essenziell­es Recht der Parlamenta­rier, nämlich das Interpella­tionsrecht. Mit Geheimhalt­ung der Aufsichtsr­atsprotoko­lle für die Staatsthea­ter – Burgtheate­r, Staatsoper und Volksoper – verhindere Josef Ostermayer, dass das Parlament die Regierungs­tätigkeit angemessen kontrollie­re.

Der Grün-Politiker widerspric­ht zudem der Aussage des Ministers, dass der Rechtsdien­st der Parlaments­direktion von einer Publikatio­n der Aufsichtsr­atsprotoko­lle deshalb abrate, da diese Geschäftsg­eheimnisse enthielten. Tatsächlic­h wäre nur der Schutz personenbe­zogener Daten ein Hinderungs­grund, sagt Wolfgang Zinggl. Um Datenschut­z nicht als Pauschalab­wehr durchgehen zu lassen, habe er an den Minister in zwei parlamenta­rischen Anfragen rund 500 Einzelfrag­en über alle Tagesordnu­ngspunkte der Bundesthea­ter-Aufsichtsr­äte seit 2009 gestellt. „Keine einzige Frage“aus diesem Konvolut habe Ostermayer beantworte­t, auch keine, für die der personenbe­zogene Datenschut­z unbedenkli­ch wäre.

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BILD: SN/APA/HOCHMUTH Matthias Naske, Intendant des Wiener Konzerthau­ses.

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