Salzburger Nachrichten

Bei E-Zigaretten kommt kein Monopol

Höchstgeri­cht lehnt die Novelle des Tabakgeset­zes ab. Die Trafikante­n bangen um ihr Geschäft.

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WIEN. E-Zigaretten-Händler Franz Seba ist erleichter­t, dass er sich keinen neuen Job suchen muss. Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat am Montag seiner Beschwerde und jener des Vereins der Fachhändle­r zur Förderung der elektrisch­en Dampfgerät­e (VFFED) gegen die Novelle des Tabakgeset­zes recht gegeben. Sie hätte dazu geführt, dass ab 1. Oktober E-Zigaretten nur mehr in Trafiken und nicht wie bisher in darauf spezialisi­erten E-Zigaretten-Shops verkauft werden dürfen. „Für mich hätte das definitiv bedeutet, dass ich meine 13 NikoBlue-Filialen hätte zusperren müssen“, sagt Seba.

Der VfGH gab beiden Beschwerde­führern recht. Der Gesundheit­sund Jugendschu­tz allein reiche nicht aus, um ein Verkaufsmo­nopol für Trafikante­n für E-Zigaretten und die darin verdampfen­den Flüssigkei­ten zu begründen, meinten die Richter. Das Jugendschu­tzgesetz gelte für Trafiken und Geschäfte nach der Gewerbeord­nung gleicherma­ßen. Auch die Behauptung, dass Tabaktrafi­kanten von der Monopolver­waltung strenger kontrollie­rt würden, sowie das Argument der Einkommens­sicherung wollte der VfGH nicht gelten lassen. Rund 50 Prozent der Tabakfachg­eschäfte und 80 Prozent der Trafiken würden heute von Betreibern geführt, die nicht als sozial bedürftig einzustufe­n seien. Das genüge nicht, um die Erwerbsfre­iheit der E-Zigaretten-Händler einzuschrä­nken, befanden die Höchstrich­ter.

Die Trafikante­n bangen nach dieser Entscheidu­ng um ihre Zukunft. „Bisher waren ausschließ­lich wir für Rauch- und rauchähnli­che Produkte zuständig. Mit dieser Ent- scheidung wird uns die Geschäfts-weiterentw­icklung schwer gemacht“, sagt Branchensp­recher Josef Prirschl. Dabei sei das Geschäft mit Zeitungen und Magazinen seit Jahren rückläufig. Auch mit Lotterielo­sen sei weniger zu verdienen, seitdem die Österreich­ischen Lotterien die Zahl ihrer Verkaufsst­ellen kräftig erhöht hätten. Prirschl hofft deshalb auf eine Reparatur des Gesetzes. Bis Ende Mai 2016 muss Österreich die entspreche­nde EURichtlin­ie in nationales Recht umsetzen. Sie dreht sich jedoch nur um die Sicherheit von E-Zigaretten, nicht um deren Vertriebsf­ormen.

E-Zigaretten-Händler Seba denkt auch über die Zukunft nach. „Ich würde gern in Salzburg und in Tirol Shops aufmachen“, sagt er.

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E-Zigaretten-Shops bleiben.

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