Bei E-Zigaretten kommt kein Monopol
Höchstgericht lehnt die Novelle des Tabakgesetzes ab. Die Trafikanten bangen um ihr Geschäft.
WIEN. E-Zigaretten-Händler Franz Seba ist erleichtert, dass er sich keinen neuen Job suchen muss. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Montag seiner Beschwerde und jener des Vereins der Fachhändler zur Förderung der elektrischen Dampfgeräte (VFFED) gegen die Novelle des Tabakgesetzes recht gegeben. Sie hätte dazu geführt, dass ab 1. Oktober E-Zigaretten nur mehr in Trafiken und nicht wie bisher in darauf spezialisierten E-Zigaretten-Shops verkauft werden dürfen. „Für mich hätte das definitiv bedeutet, dass ich meine 13 NikoBlue-Filialen hätte zusperren müssen“, sagt Seba.
Der VfGH gab beiden Beschwerdeführern recht. Der Gesundheitsund Jugendschutz allein reiche nicht aus, um ein Verkaufsmonopol für Trafikanten für E-Zigaretten und die darin verdampfenden Flüssigkeiten zu begründen, meinten die Richter. Das Jugendschutzgesetz gelte für Trafiken und Geschäfte nach der Gewerbeordnung gleichermaßen. Auch die Behauptung, dass Tabaktrafikanten von der Monopolverwaltung strenger kontrolliert würden, sowie das Argument der Einkommenssicherung wollte der VfGH nicht gelten lassen. Rund 50 Prozent der Tabakfachgeschäfte und 80 Prozent der Trafiken würden heute von Betreibern geführt, die nicht als sozial bedürftig einzustufen seien. Das genüge nicht, um die Erwerbsfreiheit der E-Zigaretten-Händler einzuschränken, befanden die Höchstrichter.
Die Trafikanten bangen nach dieser Entscheidung um ihre Zukunft. „Bisher waren ausschließlich wir für Rauch- und rauchähnliche Produkte zuständig. Mit dieser Ent- scheidung wird uns die Geschäfts-weiterentwicklung schwer gemacht“, sagt Branchensprecher Josef Prirschl. Dabei sei das Geschäft mit Zeitungen und Magazinen seit Jahren rückläufig. Auch mit Lotterielosen sei weniger zu verdienen, seitdem die Österreichischen Lotterien die Zahl ihrer Verkaufsstellen kräftig erhöht hätten. Prirschl hofft deshalb auf eine Reparatur des Gesetzes. Bis Ende Mai 2016 muss Österreich die entsprechende EURichtlinie in nationales Recht umsetzen. Sie dreht sich jedoch nur um die Sicherheit von E-Zigaretten, nicht um deren Vertriebsformen.
E-Zigaretten-Händler Seba denkt auch über die Zukunft nach. „Ich würde gern in Salzburg und in Tirol Shops aufmachen“, sagt er.