Salzburger Nachrichten

Die „versteckte­n“Anwaltskos­ten

Ein rätselhaft­er Kostenpunk­t in der Gewerbeför­derung sorgt für Misstrauen.

- Heinz Schaden, Bürgermeis­ter

Es ist nur eine unter Tausenden Voranschla­gsstellen in jenem dicken Buch, das den Haushaltsv­oranschlag 2015 der Stadt Salzburg darstellt. Doch der Kostenpunk­t 640100.6 sorgt nun für Misstrauen der Partei Neos im Salzburger Gemeindera­t.

Der Grund: Dort fallen seit 2013 jedes Jahr hohe Kosten an: 114.420 Euro waren es 2013, ein Jahr darauf 115.000 Euro, heuer sind 120.000 Euro veranschla­gt – wobei das Konto bereits 2014 um 58.000 Euro überzogen worden sein soll. Die Kostenstel­le rangiert unter „Rechtskost­en“, und zwar für „Wirtschaft­spolitisch­e Maßnahmen“, hierbei unter „Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie“.

Die Vermutung der Neos: Hinter dieser „wirtschaft­spolitisch­en Maßnahme“steckten in Wirklichke­it Hunderttau­sende Euro an Anwaltskos­ten, welche durch die Folgen des Finanzskan­dals aufgelaufe­n sein könnten – die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft führt ja Erhebungen wegen der Übergabe negativer Swapgeschä­fte von der Stadt an das Land, wobei auch Bürgermeis­ter, Magistrats­direktor und Finanzdire­ktor als Be- schuldigte geführt werden. Dies kann Magistrats­direktor Martin Floss nicht bestätigen – es gebe unzählige Kostenstel­len, und wo welche Rechtskost­en aufzufinde­n seien, könne er nicht sagen. Tatsächlic­h seien Rechtskost­en „deckungsfä­hig“– das bedeute: „Kosten etwa für Rechtsanwä­lte aller Art können in unterschie­dlichen Voranschla­gsstellen ver- bucht werden, je nachdem wo mehr oder weniger Kosten anfallen.“Dass die Neos in solche Kosten etwas Unanständi­ges hineininte­rpretierte­n, sei jedenfalls unsinnig.

Bürgermeis­ter Heinz Schaden (SPÖ) sagt ebenfalls, dass er spontan nicht eine Kostenstel­le einem bestimmten Verwendung­szweck zuordnen könne. Dass man für diese rechtliche Auseinande­rsetzung anwaltlich­en Beistand brauche, sei aber wohl klar. Insbesonde­re, als nun das Land die Stadt auch auf 4,8 Mill. Euro Schadeners­atz klage.

Ein Blick ins Budget zeigt übrigens, wie viele Rechts- und Beratungsk­osten innerhalb eines Jahres sonst noch anfallen: 2014 waren es über 281.000 Euro an Rechts- und Anwaltskos­ten und gut 509.000 Euro an Beratungsk­osten. Wobei hier vor allem das Planungs- und Verkehrsre­ssort von Stadtrat Johann Padutsch (Bürgerlist­e) ins Gewicht fällt.

„ Wir müssen uns zur Wehr setzen, da braucht es eben einen Anwalt.“

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