Was Arbeitnehmer im Urlaub beachten sollten
Muss man erreichbar sein? Darf man gekündigt werden? Ein kleiner Führer durch das Arbeitsrecht.
1.
Klares Nein! Zweck des Urlaubs ist nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte die Erholung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder die Weiterbildung. Eine Pflicht, zum Beispiel rufbereit zu sein, ist damit unvereinbar.
Das heißt: Der Arbeitnehmer kann im Urlaub das (private oder dienstliche) Smartphone, den Firmenlaptop & Co. getrost abgeschaltet lassen. Auf dienstliche Anfragen und Rückrufersuchen muss er grundsätzlich nicht reagieren.
Entfaltet der Arbeitnehmer während seines Urlaubs mit Billigung seines Arbeitgebers dienstliche Tätigkeiten, riskiert der Arbeitgeber, dass ein Teil des vereinbarten Urlaubszeitraums nicht vom Urlaubskonto abgebucht werden darf. Gemeint sind damit aber nicht Minimalkontakte wie eine kurze informative Auskunft per Telefon.
2.
Der Arbeitgeber hat nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei drohendem schweren Schaden für den Betrieb) das Recht, den Arbeitnehmer entgegen einer getroffenen Urlaubsvereinbarung zum Erscheinen in der Arbeit aufzufordern. Liegt nun ein solcher Ausnahmefall vor oder verzichtet der Arbeitnehmer auf Bitten des Arbeitgebers freiwillig auf den Urlaub, muss der Arbeitgeber eventuelle Stornokosten für eine bereits gebuchte Urlaubsreise bezahlen.
Muss man im Urlaub für den Chef erreichbar sein? Wer zahlt die Stornokosten einer gebuchten Reise?
3.
Auf die Dauer der Erkrankung kommt es an! Der Urlaub wird durch einen Krankenstand nur dann unterbrochen, wenn dieser länger als drei Kalendertage andauert (Samstage, Sonntage und Feiertage zählen also mit). Weiters ist da- für Voraussetzung, dass der Krankenstand nicht grob schuldhaft herbeigeführt wurde (grob fahrlässig wäre ein durch Trunkenheit am Steuer verursachter Verkehrsunfall), der Arbeitnehmer den Krankenstand unverzüglich meldet und man zum neuerlichen Dienstbeginn eine ärztliche Krankschreibung vorlegt. Die Krankheit verlängert den Urlaub nicht. Der Arbeitnehmer hat daher nach dem Ende des vereinbarten Urlaubs, wenn er mittlerweile gesund ist, jedenfalls den Dienst wieder anzutreten.
4.
Prinzipiell ist das möglich. Lediglich bei Arbeitern mit sehr kurzer Kündigungsfrist (14 Tage oder noch kürzer) ist nach Ansicht der Arbeitsgerichte eine vom Arbeitgeber während des Urlaubs ausgesprochene Kündigung als rechtswidrig einzustufen: Die Kündigung steht in einem solchen Fall mit dem Erholungszweck des Urlaubs in Widerspruch, da sie den Arbeitnehmer zwingen würde, während des Urlaubs eine Arbeit zu suchen.
In allen anderen Fällen ist eine Kündigung während des Urlaubs arbeitsrechtlich zulässig, sie kann aber naturgemäß zu abwesenheitsbedingten Zustellproblemen führen. Ist der Arbeitnehmer nämlich infolge einer Urlaubsreise ortsabwesend, kann er natürlich nicht mit einer Kündigung rechnen.
Das Schreiben gilt daher erst dann als zugegangen, wenn es dem Arbeitnehmer möglich ist, das Schreiben tatsächlich entgegenzunehmen. Dies ist im Falle eines postalisch hinterlegten Einschreibens der nächste Tag nach der Rückkehr von der Urlaubsreise, an dem ein Postamt geöffnet hat, da der Arbeitnehmer erst an diesem Tag den Brief vom Postamt beheben kann.
Was ist, wenn man im Urlaub krank wird? Ist eine Kündigung während des Urlaubs möglich?