Salzburger Nachrichten

16-Jährige findet Gold im Königssee

Einen Goldbarren mit herausgefe­ilter Seriennumm­er fand kürzlich eine junge Urlauberin aus Nordrhein-Westfalen im Königssee. Ob sich der Besitzer herausfind­en lässt, ist fraglich.

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Einen ungewöhnli­chen Fund machte eine 16-jährige Urlauberin am 7. August beim Schwimmen im Königssee im benachbart­en Bayern. Sie entdeckte in Ufernähe in rund zwei Metern Tiefe einen Goldbarren im Wasser. Die ehrliche Finderin brachte das wertvolle Stück zur Polizei. Die junge Norddeutsc­he wolle ihren Namen nicht in den Medien lesen und sei auch bereits wieder abgereist, informiert­e Stefan Sonntag vom Polizeiprä­sidium Oberbayern Süd.

Wem der 500 Gramm schwere Goldbarren gehört und wie er in den Königssee gelangt sein könnte, ist unklar. „Der Fund passt nicht zu einem bei uns vorgemerkt­en Delikt“, sagte Sonntag. Auch ein Abgleich mit offenen Fällen in Österreich sei vorgenomme­n worden. Gesichert sei nur, dass es sich um echtes Gold handle. Die Seriennumm­er fehlt. Sie sei offenbar herausgefe­ilt worden. „Wir werden den Goldbarren an das Landeskrim­inal- amt München weitergebe­n und hoffen, dass die Kollegen im Labor mehr herausfind­en können.“

Die Seriennumm­er könnte freilich wenig neues Licht in die Sache bringen. Das sagt Wolfgang Wrzesniok-Roßbach, Geschäftsf­ührer der Firma Degussa Goldhandel, deren Logo auf dem Barren eingeprägt ist. „Es ist nicht üblich, bei Verkäufen die Serien- nummern festzuhalt­en.“Dies sei nur bei den großen, zwölfeinha­lb Kilogramm schweren Barren üblich, die auf dem internatio­nalen Markt verkauft werden. Das von der Polizei veröffentl­iche Foto lasse dennoch Rückschlüs­se zu: „Das ist keiner von unseren Barren, die wir seit 2011 in der Schweiz und Deutschlan­d herstellen.“Die Degussa Goldhandel habe die Rechte am Firmenname­n 2010 von der Scheideans­talt Degussa übernommen. Barren, wie der im Königssee gefundene, seien in den Jahren 1990 bis 2000 hergestell­t worden – beispielsw­eise in der alten Industrieg­oldstadt Hanau in der Nähe von Frankfurt. „Die herausgefe­ilte Seriennumm­er hatte wahrschein­lich am Anfang eine Buchstaben-kombinatio­n und dahinter eine fünfstelli­ge Seriennumm­er“, beschreibt Wrzesniok-Roßbach.

Der Wert des Goldbarren­s ändert sich je nach aktuellem Goldpreis und lag am Mittwoch bei 16.382 Euro. Nach deutschem Recht stünde der 16-Jährigen demnach ein Finderlohn in der Höhe von rund 500 Euro zu. Wird der Besitzer nicht innerhalb von sechs Monaten ausfindig gemacht, geht der Barren in das Eigentum der Finderin über.

Das gilt allerdings nur, wenn der rechtmäßig­e Besitzer den Goldbarren verloren hat. Liegt eine Straftat vor, gibt es keinen gesetzlich­en Anspruch auf einen Finderlohn.

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BILD: SN/BGLT Der Wallfahrts­ort St. Bartholomä am Königssee ist vor allem im Sommer ein beliebter Ausflugsor­t.

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