16-Jährige findet Gold im Königssee
Einen Goldbarren mit herausgefeilter Seriennummer fand kürzlich eine junge Urlauberin aus Nordrhein-Westfalen im Königssee. Ob sich der Besitzer herausfinden lässt, ist fraglich.
Einen ungewöhnlichen Fund machte eine 16-jährige Urlauberin am 7. August beim Schwimmen im Königssee im benachbarten Bayern. Sie entdeckte in Ufernähe in rund zwei Metern Tiefe einen Goldbarren im Wasser. Die ehrliche Finderin brachte das wertvolle Stück zur Polizei. Die junge Norddeutsche wolle ihren Namen nicht in den Medien lesen und sei auch bereits wieder abgereist, informierte Stefan Sonntag vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd.
Wem der 500 Gramm schwere Goldbarren gehört und wie er in den Königssee gelangt sein könnte, ist unklar. „Der Fund passt nicht zu einem bei uns vorgemerkten Delikt“, sagte Sonntag. Auch ein Abgleich mit offenen Fällen in Österreich sei vorgenommen worden. Gesichert sei nur, dass es sich um echtes Gold handle. Die Seriennummer fehlt. Sie sei offenbar herausgefeilt worden. „Wir werden den Goldbarren an das Landeskriminal- amt München weitergeben und hoffen, dass die Kollegen im Labor mehr herausfinden können.“
Die Seriennummer könnte freilich wenig neues Licht in die Sache bringen. Das sagt Wolfgang Wrzesniok-Roßbach, Geschäftsführer der Firma Degussa Goldhandel, deren Logo auf dem Barren eingeprägt ist. „Es ist nicht üblich, bei Verkäufen die Serien- nummern festzuhalten.“Dies sei nur bei den großen, zwölfeinhalb Kilogramm schweren Barren üblich, die auf dem internationalen Markt verkauft werden. Das von der Polizei veröffentliche Foto lasse dennoch Rückschlüsse zu: „Das ist keiner von unseren Barren, die wir seit 2011 in der Schweiz und Deutschland herstellen.“Die Degussa Goldhandel habe die Rechte am Firmennamen 2010 von der Scheideanstalt Degussa übernommen. Barren, wie der im Königssee gefundene, seien in den Jahren 1990 bis 2000 hergestellt worden – beispielsweise in der alten Industriegoldstadt Hanau in der Nähe von Frankfurt. „Die herausgefeilte Seriennummer hatte wahrscheinlich am Anfang eine Buchstaben-kombination und dahinter eine fünfstellige Seriennummer“, beschreibt Wrzesniok-Roßbach.
Der Wert des Goldbarrens ändert sich je nach aktuellem Goldpreis und lag am Mittwoch bei 16.382 Euro. Nach deutschem Recht stünde der 16-Jährigen demnach ein Finderlohn in der Höhe von rund 500 Euro zu. Wird der Besitzer nicht innerhalb von sechs Monaten ausfindig gemacht, geht der Barren in das Eigentum der Finderin über.
Das gilt allerdings nur, wenn der rechtmäßige Besitzer den Goldbarren verloren hat. Liegt eine Straftat vor, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Finderlohn.