Kind stürzt aus Motorschaukel
Die Serie von Unfällen mit Kindern in Freizeitparks hält an: Nach Unglücken auf Sommerrodelbahnen rutschte ein vierjähriges Mädchen im Freizeitpark Ferleiten unter dem Sicherheitsbügel durch.
FUSCH, FERLEITEN. Georg MayrResch, Betreiber des Wild- und Freizeitparks in Ferleiten bei Fusch an der Glocknerstraße ist betroffen: „Wir alle hoffen, dass nach diesem Unfall das Kind bald wieder gesund wird. Aber wir können uns persönlich keine Vorwürfe machen. Hier hat es offenbar ein Fehlverhalten der Eltern gegeben“, sagte er im SN-Gespräch.
Mayr-Resch erklärte auch die Funktion jenes sogenannten Jungle-Loops, einer motorbetriebenen Schaukel, an der das Unglück passiert ist. „Die Anlage funktioniert automatisch. Die Schaukel besteht aus einem Korb mit zwei Sitzplätzen. Kindern unter acht Jahren ist die Benutzung untersagt. Nachdem Fahrgäste Platz genommen haben und eine weitere Person, die außerhalb an der Einstiegsstelle steht, den Startknopf drückt, setzt sich die Schaukel in Bewegung. Gleichzeitig schließen sich die Sicherheitsbügel automatisch und öffnen sich erst wieder, wenn die Schaukel unten zum Stillstand gekommen ist. Wie hoch, ob zurück oder nach vorn geschaukelt wird, kann der Fahrgast mit einem Joystick steuern.“
Nach Darstellung der Polizei hatte kurz vor dem Unfall eine Urlauberfamilie aus den Arabischen Emiraten die Anlage betreten. Demnach setzte sich die Mutter mit ihrem zweijährigen Kind am Schoß auf den einen Sitz, die vierjährige Tochter nahm am Sitz daneben Platz. Der Vater drückte am Boden den Startknopf. Offenbar sei die Vierjährige für den Sicherheitsbügel körperlich jedoch zu klein gewesen. In einer Höhe von rund fünf Metern rutschte das Kind nach unten durch und stürzte ab. Das Mädchen prallte mit dem Kopf am Boden auf.
„Wir haben alles für das Kind getan. Ein Arzt war zufällig mit seiner Familie im Park und hat auch Erste Hilfe geleistet. Auch der Notarzthubschrauber Alpin Heli 6 war in wenigen Minuten da“, schilderte Betreiber Georg Mayr-Resch. Über den Gesundheitszustand des Kindes sei ihm derzeit nichts bekannt. Am Nach- mittag hieß es, die Vierjährige sei vorerst in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt worden.
Im Nachhinein ist nun eine Diskussion darüber entstanden, ob Hinweise, dass die Anlage erst für Kinder ab acht Jahren zugelassen sei, nicht nur in deutscher Sprache angebracht werden müssten. Eine solche Verpflichtung des Betreibers bestehe nicht, so die Auskunft von ermittelnden Beamten. Sie ermitteln jetzt vielmehr gegen den Vater wegen des Verdachtes der Verletzung der Aufsichtspflicht.
Dramatische Folgen hatte vor wenigen Tagen ein ähnlicher Unfall auf der Sommerrodelbahn in Kaprun. Dort ist ein 15-jähriges Urlauberkind nach einem Sturz aus dem Schlitten mit dem Kopf gegen eine Metallverstrebung geprallt und an den schweren Kopfverletzungen gestorben. Das Mädchen dürfte sich gegen die Vorschrift während der Fahrt abgegurtet haben, um mehr Bewegungsfreiheit zum Fotografieren und Filmen zu haben. Tage zuvor verunglückte ein 13-Jähriger auf der Sommerrodelbahn in Strobl.