Meinl Bank mit neuem Vorwurf konfrontiert
PwC-Prüfbericht ortet Versäumnisse bei Geldwäscheprävention.
Die Meinl Bank sieht sich nun auch mit dem Vorwurf konfrontiert, es mit dem Verhindern von Geldwäsche nicht ernst genug genommen zu haben. Im Zuge eines Verfahrens der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde der Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers (PwC) mit Ermittlungen beauftragt. Laut einem Bericht des „Standard“haben Forensiker von PwC 20 Treuhandkreditfälle mit Auslandsbezug (etwa Russland und Ukraine) geprüft, in „beinahe allen Fällen“hätte laut Prüfbericht eine Verdachtsmeldung auf Geldwäsche erfolgen müssen. Die FMA hat auf Basis des Berichts 18 Verdachtsmeldungen bei der Meldestelle beim Bundeskriminalamt erstattet. Mittlerweile ist der Bericht bei der Staatsanwaltschaft eingelangt. Die Meinl Bank rea- gierte empört; der Bericht sei „völlig subjektiv, unsachlich, schlampig und derart falsch, dass sich sogar der Verdacht der Befangenheit und womöglich der Erfüllung des Tatbestandes des § 289 Strafgesetzbuch (falsche Beweisaussage) aufdrängt“. Der FMA wirft das Geldhaus vor, die Ergebnisse von PwC „vollkommen unreflektiert und ungeprüft“übernommen zu haben, ohne die Bank gehört zu haben. Die Anzeige wurde an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Diese prüft nun die Vorwürfe gegen PwC, dort zeigt man sich gelassen. Ende Juli hatte die FMA verlangt, dass die Bank binnen drei Monaten neue Vorstände ernennt, weil sie den jetzigen die Befähigung abspricht.