Bier darf nicht „bekömmlich“sein
Nach einem Urteil des Landgerichts Ravensburg darf Bier nicht als „bekömmlich“beworben werden. Das verstoße gegen eine EU-Verordnung, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbietet. Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung des Berliner Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Brauerei Härle in Baden-Württemberg, die einige Biersorten als bekömmlich angepriesen hatte.