Salzburger Nachrichten

Bier darf nicht „bekömmlich“sein

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Nach einem Urteil des Landgerich­ts Ravensburg darf Bier nicht als „bekömmlich“beworben werden. Das verstoße gegen eine EU-Verordnung, die gesundheit­sbezogene Angaben zu Bier verbietet. Das Gericht bestätigte eine einstweili­ge Verfügung des Berliner Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Brauerei Härle in Baden-Württember­g, die einige Biersorten als bekömmlich angepriese­n hatte.

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