Salzburger Nachrichten

Negativzin­sen: Ersturteil fiel gegen Bank aus

Ein Konsument mit Fremdwähru­ngskredit bekam recht.

- SN

In der Auseinande­rsetzung um Negativzin­sen, die viele Banken nicht an ihre Fremdwähru­ngskreditn­ehmer weitergebe­n wollen, gab nun das Landesgeri­cht Feldkirch einem Kreditnehm­er recht. Das Gericht betrachtet­e sowohl die einseitig festgesetz­te Zinsunterg­renze als auch die Form der Vertragsän­derung der Raiffeisen­bank Bodensee in dieser Sache als unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Geklagt hatte der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) im Auftrag des Sozialmini­steriums. Die Bank hatte ihren Kunden mit Fremdwähru­ngskredite­n im Februar mitgeteilt, solange der Referenzzi­nssatz (Libor) negativ sei, „nur den Zinsaufsch­lag in Höhe von 1,375 Prozent als Mindestzin­ssatz“zu verrechnen. Nach Ansicht des Gerichtes ist sowohl der Inhalt als auch die Form des Schreibens „gesetzeswi­drig“und „unzulässig“. Die Einführung einer Zinsunterg­renze ohne gleichzeit­ige Obergrenze verstoße gegen das Gebot der Zweiseitig­keit des Konsumente­nschutzges­etzes. Die Kunden seien nicht darauf hingewiese­n worden, dass die Zinsänderu­ng höher ist als die der vereinbart­en Zinsanpass­ungsklause­l. Raiffeisen habe den Vertrag einseitig geändert.

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