Negativzinsen: Ersturteil fiel gegen Bank aus
Ein Konsument mit Fremdwährungskredit bekam recht.
In der Auseinandersetzung um Negativzinsen, die viele Banken nicht an ihre Fremdwährungskreditnehmer weitergeben wollen, gab nun das Landesgericht Feldkirch einem Kreditnehmer recht. Das Gericht betrachtete sowohl die einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze als auch die Form der Vertragsänderung der Raiffeisenbank Bodensee in dieser Sache als unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Die Bank hatte ihren Kunden mit Fremdwährungskrediten im Februar mitgeteilt, solange der Referenzzinssatz (Libor) negativ sei, „nur den Zinsaufschlag in Höhe von 1,375 Prozent als Mindestzinssatz“zu verrechnen. Nach Ansicht des Gerichtes ist sowohl der Inhalt als auch die Form des Schreibens „gesetzeswidrig“und „unzulässig“. Die Einführung einer Zinsuntergrenze ohne gleichzeitige Obergrenze verstoße gegen das Gebot der Zweiseitigkeit des Konsumentenschutzgesetzes. Die Kunden seien nicht darauf hingewiesen worden, dass die Zinsänderung höher ist als die der vereinbarten Zinsanpassungsklausel. Raiffeisen habe den Vertrag einseitig geändert.