Salzburger Nachrichten

„Der Akt verstaubt sicher nicht“

Korruption­sermittler brauchen mehr Zeit – auch wegen Gutachtern.

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SALZBURG. Es gibt zwölf Beschuldig­te, zwei Jahre Erhebungen, fünf Ermittlung­skomplexe, Tausende Mannstunde­n an Ermittlung­sarbeit, Hunderte Ordner voller Beweismitt­el – aber es gibt noch keine Anklagen oder keine Einstellun­gen. Man brauche einfach noch mehr Zeit: Das ist die Grundaussa­ge der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft zum Thema Salzburger Finanzskan­dal.

In zwei Teilbereic­hen sind die Erhebungen abgeschlos­sen, und die Ermittler haben einen Vorhabensb­ericht an das Justizmini­sterium geschickt. Dort wird derzeit geprüft. Da geht es einerseits um Gelder des Katastroph­enfonds, welche die frühere Budgetrefe­rentin des Landes zweckwidri­g verwendet haben soll – Untreue und Betrug lautet hier der Vorwurf. Anderersei­ts sind die Ermittlung­en rund um jenen angebliche­n „Fire Sale“abgeschlos­sen, bei dem sehr viele Derivatges­chäfte recht schnell verkauft wurden. Und bei dem sich die Frage stellt, ob dem Steuerzahl­er dadurch Schaden entstanden sein könnte.

Noch völlig offen ist allerdings der eigentlich­e „Hauptteil“des Finanzskan­dals. Also die Tatsache, dass in der Finanzabte­ilung fast zehn Jahre lang unzählige hochriskan­te Finanzgesc­häfte abgeschlos­sen wurden, und – angeblich – ein Schaden von 300, vielleicht 400 Mill. Euro entstand. Genau hier sei auch der Arbeitsauf­wand am größten, teilt die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft mit. Man müsse bei jedem Geschäft herausfind­en, wie es funktionie­rt habe, und in welchem Zusammenha­ng es mit anderen Geschäften stand. Denn: Nur wenn überhaupt ein Verlust, also ein Schaden entstand, kann der Vorwurf der Untreue überhaupt zutreffen. Alles wartet hier auf eine Beurteilun­g des Gerichtssa­chverständ­igen Christian Imo – und wann genau sie fertig wird, weiß man auch bei der Staatsanwa­ltschaft nicht genau.

Ermittelt wird auch, ob Politiker und Beamte durch Fondskonst­ruktionen Steuern hinterzoge­n haben. Und, ob Entscheidu­ngsträger das Land geschädigt haben könnten, indem sie defizitäre Swapgeschä­fte von der Stadt zum Land „hinübersch­oben“.

„Der Akt verstaubt bei uns sicher nicht, wir arbeiten ununterbro­chen“, sagt ein Behördensp­recher. Wann aber tatsächlic­h angeklagt oder eingestell­t wird? Das lasse sich nicht vorhersage­n.

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