Salzburger Nachrichten

Wie lange muss ein Bericht abliegen?

- SYLVIA.WOERGETTER@SALZBURG.COM

Unverständ­lich aber ist, dass der erste, fertiggest­ellte Vorhabensb­ericht der Staatsanwa­ltschaft – er betrifft den relativ kleinen Komplex über Abrechnung­en des Landes gegenüber dem Katastroph­enfonds – ein halbes Jahr zur Überprüfun­g bei der Oberstaats­anwaltscha­ft liegen musste. Nun ist der Bericht auf unbestimmt­e Zeit im Justizmini­sterium geparkt.

Wenn schon eher kleine Materien so lange abliegen, kann man sich ausrechnen, wie lange es dauern wird, bis der Komplex mit den eingangs geschilder­ten Stadt-Land-Geschäften entscheidu­ngsreif sein wird. In einem Jahr? In zwei? Und wann ist dann erst der große Komplex der eigentlich­en Spekulatio­nsgeschäft­e mit Landesgeld dran? In zehn Jahren?

Ein rechtsstaa­tliches Verfahren braucht Zeit für Einsprüche, Beschwerde­n und Instanzenz­üge. Dauert ein Verfahren aber endlos, schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaa­t. Und darin, dass Gerichte die Wahrheit finden. Eine Wahrheit, auf die Salzburg in der Causa Finanzskan­dal wartet.

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