Wie lange muss ein Bericht abliegen?
Unverständlich aber ist, dass der erste, fertiggestellte Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft – er betrifft den relativ kleinen Komplex über Abrechnungen des Landes gegenüber dem Katastrophenfonds – ein halbes Jahr zur Überprüfung bei der Oberstaatsanwaltschaft liegen musste. Nun ist der Bericht auf unbestimmte Zeit im Justizministerium geparkt.
Wenn schon eher kleine Materien so lange abliegen, kann man sich ausrechnen, wie lange es dauern wird, bis der Komplex mit den eingangs geschilderten Stadt-Land-Geschäften entscheidungsreif sein wird. In einem Jahr? In zwei? Und wann ist dann erst der große Komplex der eigentlichen Spekulationsgeschäfte mit Landesgeld dran? In zehn Jahren?
Ein rechtsstaatliches Verfahren braucht Zeit für Einsprüche, Beschwerden und Instanzenzüge. Dauert ein Verfahren aber endlos, schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Und darin, dass Gerichte die Wahrheit finden. Eine Wahrheit, auf die Salzburg in der Causa Finanzskandal wartet.