Kampf gegen die Kasse für die kranke Frau
Die PVA lehnte eine Reha für eine 70-jährige Salzburgerin trotz ärztlicher Empfehlungen ab. Der Ehemann erhielt bis heute keine Erklärung, warum.
Eduard Fuchs (72) aus der Stadt Salzburg erhebt schwere Vorwürfe gegen die Landesstelle der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Es geht um seine mittlerweile schwer kranke Ehefrau. Vor einigen Wochen hat sich der Gesundheitszustand der 70-Jährigen laut ihrem Ehemann wieder massiv verschlechtert: Sie sei gehunfähig und müsse mittels Magensonde ernährt werden. Eduard Fuchs: „Ihre Lebensqualität geht gegen null.“
2013, so erzählt der Geschäftsführer in Pension, seien bei seiner Frau „Lungenkrebs und Metastasen im Kopf diagnostiziert worden. Sie war erst im Landeskrankenhaus. Und sie erhielt mehr als 100 Bestrahlungen.“
Von März bis Mai 2015 befand sich Helga Fuchs in einer RehaSpezialklinik in Bayern – und ihr Gatte sah wieder Licht am Ende des Tunnels: „Die Ärzte dort sprachen von einer günstigen Rehabilitationsprognose, empfahlen aber nach ihrer Entlassung eine rasche neuerliche ‚poststationäre Behandlung‘, um eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern“, erklärt Fuchs. „Auch unser Hausarzt wies auf die Dringlichkeit einer Folge-Reha hin – am besten in einem speziellen Therapiezentrum in Oberösterreich.“Vier Monate später ist der Pensionist empört und enttäuscht über die PVA. Grund: Am 15. Juni hatte Helga Fuchs bei der PVA den Antrag auf Genehmigung eines weiteren Heilverfahrens gestellt. Gut eine Woche später wurde ihr in wenigen Worten mitgeteilt, dem Antrag könne bedauerlicherweise „nach Prüfung der medizinischen Unterlagen nicht stattgegeben“werden.
Eduard Fuchs schrieb Anfang August einen Brief an die PVA. „Ich wollte wissen, wie die PVA diese für mich völlig unverständliche Entscheidung konkret begründet. Leider warte ich bis heute auf eine Erklärung, warum hier Empfehlungen zweier kompetenter Stellen ignoriert wurden. Und das vor dem Hintergrund, dass der Gesundheitszustand meiner Frau inzwischen sehr viel schlechter geworden ist.“
Sein Brief enthielt auch den Vorwurf, er sei bei einem PVA-Besuch „schlicht und einfach am Schalter abgewimmelt“worden, als er versucht habe, mit einem Arzt zu sprechen. Die Anstalt antwortete erst einen Monat später. Ihre Erklärung: Bei der PVA sprächen „täglich mehrfach Klienten ohne Termin vor, die ärztliche Rücksprache wünschen, dies „ist für uns leider nicht leistbar“.
Nach mehrtägigem Spitalsaufenthalt im Juli – dort wurde laut Fuchs bereits eine „akute Verschlechterung“des Zustands seiner Gattin festgestellt – liegt die 70-Jährige seit 12. August durchgehend auf der Geriatrieabteilung der Christian-Doppler-Klinik (CDK). Was hat sich seither getan? „Inzwischen hat die CDK einen neuerlichen Antrag für die Aufnahme meiner Frau in deren eigener Reha-Abteilung gestellt“, sagt der 72-Jährige. Als Kostenträger ist jetzt die Salzburger Gebietskrankenkasse zuständig. „Wie es mit meiner Gattin genau weitergeht? Ich weiß es nicht.“
Der 72-Jährige will den Volksanwalt einschalten. Fuchs: „Hätte die PVA die empfohlene FolgeReha genehmigt, wäre der Zustand meiner Frau sicher nicht so schlimm, wie er jetzt ist.“
Die SN konfrontierten die PVA mit den Vorwürfen. Christina Ochsner, Sprecherin der PVAZentrale in Wien, betont, „dass ein Heilverfahren grundsätzlich eine freiwillige Leistung der PVA darstellt“. In allen Fällen würden „die medizinischen Unterlagen von uns geprüft, dann wird über den jeweiligen Antrag befunden“.
Bemerkenswert: Auf die Frage, ob die Ablehnung eines Reha-Antrags den Betroffenen grundsätzlich „einfach nur mitgeteilt“werde – ohne ausführlichere Erklärung –, sagt die PVA-Sprecherin: „Es gibt leider keine detaillierten medizinischen Begründungen. Das ist vom Verwaltungs- bzw. Kostenaufwand nicht möglich.“Nachsatz der PVA-Sprecherin: „Herr Fuchs kann sich aber an unsere Ombudsstelle wenden.“