Gericht prüfte im Direktorenstreit
Bei der Bestellung hätte ein anderer Kandidat zum Zug kommen müssen.
HALLEIN. Wer Schuldirektor werden will, hat einen langen Weg vor sich. Die Objektivierungskommission des Landesschulrats erhebt die Qualifikationen. Danach folgt ein Hearing vor dem Landesschulratskollegium. Das Gremium ist – je nach Stärke der Parteien im Landtag – politisch besetzt. Es stellt eine Reihung der Kandidaten auf, die an das Bildungsministerium übermittelt wird. In der Folge ernennt der Bundespräsident den Direktor.
Für die im Herbst 2012 ausgeschriebene Direktorenstelle an der Bundeshandelsakademie und -handelsschule (HAK/HAS) Hallein bewarben sich drei Kandidaten. Das Landesschulratskollegium beschloss nach dem Hearing, Claudia Trilety an die Spitze des Dreiervorschlags zu reihen. Sie wurde im April 2014 vom Bundespräsidenten zur Direktorin ernannt.
Der zweitgereihte Kandidat Werner Huber wollte sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden geben. Unterstützung erhielt er dabei von Hans He- benstreit, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Landesschulratskollegium. „Ich musste mit Empörung feststellen, dass hier eine Kandidatin aus politischen Gründen vorgereiht wurde, obwohl Herr Huber besser qualifiziert ist“, sagt Hebenstreit.
Ihm selbst sei es vor zirka 15 Jahren ähnlich ergangen. Er habe vor Gericht recht bekommen und sei acht Jahre später Direktor an der HAK Zell am See geworden. „Mir geht es darum, sichtbar zu machen, dass politisch motivierte Beschlüsse kurze Beine haben. Das muss aufhören.“
Werner Huber legte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein – mit Erfolg. Er hat nun schwarz auf weiß, dass er besser qualifiziert ist. Der Ernennungsbescheid wurde zurück an das Bildungsministerium verwiesen, wo dieser nun neu ausgestellt werden muss.
Eigentlich. Denn der Haken an der Sache ist: Juristisch gesehen haben weder das Bundesverwaltungsgericht noch das Bildungsministerium die Befugnis, eine Ernennung des Bundespräsidenten aufzuheben. Auch Hans Hebenstreit bekam zwar damals vor Gericht recht, konnte aber erst Direktor werden, als die Stelle neu ausgeschrieben wurde.
Beim Salzburger Landesschulrat heißt es, dass die Entscheidung zwischen den Kandidaten Claudia Trilety und Werner Huber sehr schwierig gewesen sei. Das Kollegium habe beide Kandidaten als gleich gut qualifiziert eingestuft. Im Sinne der „positiven Diskriminierung“(„es gibt bei Bundeshandelsakademien nur 40 Prozent weibliche Direktoren“) sei Trilety an die erste Stelle gereiht worden. Das Ministerium habe die Reihung der Kandidaten gleich beurteilt wie das Kollegium, „das Bundesverwaltungsgericht sieht es anders“.
Triletys Rechtsanwältin Cornelia Mazzucco sagte zu den SN, dass für ihre Mandantin die Sache klar sei: „Sie ist seit eineinhalb Jahren bestellt.“Es stehe aber jedem Beteiligten frei, Rechtsmittel zu ergreifen.